Standpunkt

Es braucht eine kirchliche Strafrechtsreform

Veröffentlicht am 11.10.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Immer wieder ziehen sich kirchliche Strafverfahren in Missbrauchsfällen über Jahre hin – vor allem für die Opfer eine große Belastung. Schuld daran ist vor allem der römische Zentralismus: Dagegen braucht es eine Reform des kirchlichen Strafrechts, kommentiert Felix Neumann.

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"Weiterhin wurde ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet, das bisher noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist." Solche Sätze liest man immer wieder in Verlautbarungen, wenn es um den innerkirchlichen Umgang mit Missbrauch geht. Zuletzt stand dieser Satz am Montag in einer Pressemitteilung des Erzbistums Köln.

Das staatliche Verfahren gegen einen Priester wegen Missbrauchs war 2011 schon beendet. Das kirchliche dagegen zieht sich hin. Im achten Jahr ist es mittlerweile. Derartige Verzögerungen seien durchaus üblich, erfährt man aus Köln – und sie liegen nicht bei den diözesanen Instanzen. Die deutschen Kirchengerichte können in derartigen schweren Fällen tätig werden, wenn die Glaubenskongregation ein Verfahren anordnet. Zwei kirchliche Instanzen haben in diesem Fall bereits geurteilt, nun wartet man wieder auf die Bestätigung des Urteils aus Rom: Erst dann kann das Urteil rechtskräftig werden. Eigentlich war dieses Vorgehen 2010 festgelegt worden, um besonders schwere Delikte auch angemessen wichtig zu nehmen – in der Praxis scheinen diese Regeln das Verfahren eher zu verschleppen.

Immer wieder betont die Kirche in ihrer Sozialverkündigung das Prinzip der Subsidiarität: Die Stelle soll zuständig sein, die etwas am besten tun kann, und vorrangig die, die am nächsten an der Sache ist. Die kirchliche Strafgerichtsbarkeit dagegen scheint einerseits von Zentralismus und Misstrauen geprägt: Ohne Rom geht bei schweren Delikten von Anfang bis Ende nichts – dabei gibt es gerade in den deutschen Diözesen qualifizierte und professionelle Kirchengerichte, dabei ist der Bischof selbst und nicht von Roms Gnaden oberster Richter seines Bistums. Andererseits hat der Bischof viel Gelegenheit, nicht tätig zu werden: Das Kirchenrecht scheut den Rechtsweg. Nur wenn "mitbrüderliche Ermahnung" und "pastorales Bemühen" nicht fruchten, soll überhaupt der Prozessweg beschritten werden – gerade mit Blick auf Missbrauch und die bekannte Scheu der Kirche vor öffentlichem Skandal ein Einfallstor für Vertuschen und Verschweigen.

Kirchliches Recht hat in der Öffentlichkeit keinen guten Ruf: Das klingt nach Schatten- und Paralleljustiz, nach Strafvereitelung und Heimlichtuerei. Verschleppte Verfahren verfestigen diesen Verdacht. Es braucht eine kirchliche Strafrechtsreform, mindestens aber zügig arbeitende Kurienbehörden: Das kirchliche Strafrecht könnte dann ein wichtiges Element im Kampf gegen den Missbrauch in der Kirche sein. Um dann noch etwas Gerechtigkeit schaffen zu können, wenn nach staatlichem Recht Taten bereits verjährt sind. Um zu sanktionieren, was nach weltlichem Recht vermeintlich unbedeutende Übergriffe sind. Um nach innen wie nach außen und vor allem gegenüber den Opfern klar zu machen: Missbrauch wird in der Kirche systematisch geahndet – gerecht, schnell, transparent.

Von Felix Neumann

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.