Verdächtiger Priester weiter vor Kirchengericht
Die Missbrauchsvorwürfe gegen den katholischen Priester Peter R. beschäftigen weiter das Kirchengericht des Erzbistums Berlin. Zusätzlich zu den bekannten Anschuldigungen hätten weitere Betroffene angekündigt, sich äußern zu wollen, sagte Bistumssprecher Stefan Förner der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Berlin. Deshalb sei es noch nicht absehbar, wann das Verfahren abgeschlossen werden könne.
Auch das Bistum Hildesheim, zu dessen Priesterschaft der in Berlin wohnende Angeklagte gehört, will die Aufarbeitung des Falls weiter voranbringen. Zu den nun bekannt gewordenen weiteren Opfern aus Chile wolle das Bistum Kontakt aufnehmen, sobald deren Daten vorlägen, sagte Sprecher Volker Bauerfeld auf Anfrage. "Dann werden wir ihnen, wie allen Betroffenen, Hilfe und Unterstützung anbieten."
Die Bistumssprecher äußerten sich nach einem ARD-Bericht, der am Montagabend unter dem Titel "Meine Täter, die Priester" ausgestrahlt wurde. Dafür war der Sprecher der Opferinitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, Anfang des Jahres in Chile unterwegs auf den Spuren der Jesuitenpatres Peter R. und Wolfgang S., der beiden Hauptbeschuldigten im Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg. An der Jesuitenschule waren Katsch und zahlreiche andere Schüler in den 1970er und 1980er Jahren missbraucht worden.
Peter R. wurde 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt
Für den Film besuchte Katsch unter anderem ein katholisches Sozialzentrum in Chile, das von Peter R. seit Jahrzehnten finanziell unterstützt wird und wo er auch häufig zu Gast war. Zudem hatten immer wieder Jugendliche von dort Peter R. in Deutschland besucht. Mehrere von ihnen berichten in dem Film von Übergriffen. Weitere Fälle von Missbrauchsverdacht betreffen das Bistum Hildesheim, in dem Peter R. als Pfarrer eingesetzt war.
Der Beschuldigte lebt jetzt als Ruheständler in Berlin. Deshalb beauftragten die zuständigen Stellen im Vatikan das Kirchengericht des Erzbistums mit dem Fall Peter R. Nach Abschluss eines staatlichen Ermittlungsverfahrens verurteilte das Kirchengericht ihn bereits im Januar 2014 im Fall einer missbrauchten Frau im Bistum Hildesheim zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro, die er an den Kirchenfonds für Missbrauchsopfer zahlen musste. Zudem ist ihm die Ausübung priesterlicher Tätigkeiten verboten. (KNA)