Unregelmäßigkeiten bei Sozialabgaben in Freiburg

Erzbistum versäumte Zahlungen: 160 Millionen Euro zurückgestellt

Veröffentlicht am 26.10.2018 um 10:35 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Vor einem Jahr wurden Unregelmäßigkeiten in den Finanzen des Erzbistums Freiburg festgestellt. Seitdem hat die Diözese Rückstellungen in Höhe von 160 Millionen Euro gebildet. Doch das könnte noch nicht der Endbetrag sein.

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Das Erzbistum Freiburg hat erneut die umfassende Aufarbeitung von zu wenig gezahlten Sozialabgaben in Millionenhöhe zugesichert. Ein Jahr nach Bekanntwerden der Unstimmigkeiten betonte die Diözese am Donnerstag, als erste Konsequenz seien "neue, detaillierte Prüfprozesse" zur Einstufung von Arbeitsverhältnissen sowie klarere Regeln für die Beschäftigung von Geringverdienern eingeführt worden.

Die Kirche arbeite derzeit eng mit der Deutschen Rentenversicherung und den Steuerbehörden zusammen, um Fehler aufzuarbeiten. Wie lange dies dauern werde, sei nicht abzusehen, so die Diözese. Zur Begleichung von zu wenig bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und möglichen Strafzahlungen wurden den Angaben zufolge inzwischen Rückstellungen in Höhe von 160 Millionen Euro gebildet. Der tatsächliche finanzielle Schaden könne deutlich niedriger sein.

Untersuchung von Abrechnungen seit 1999

Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Den Sozialversicherungskassen könnten Schäden von bis zu 60 Millionen Euro entstanden sein. Auch drohten Säumniszuschläge in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro. Wegen nicht ordnungsgemäß abgeführter Beiträge sei es möglicherweise auch zu falschen Lohnsteuerberechnungen gekommen. Untersucht werden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen.

Im Raum steht, dass die Kirche über mehrere Jahre hinweg keine oder zu geringe Sozialabgaben für mehr als 1.000 geringfügig Beschäftigte gezahlt hat. Betroffen seien etwa Hausmeister, Mesner oder Organisten. Dem Vernehmen nach geht es auch um Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorgaben bei Geldzahlungen auf der Basis von sogenannten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen.

Nach Angaben des Erzbistums wurden die ersten Unregelmäßigkeiten bei einer Routineprüfung der Rentenversicherung in einer kirchlichen Verrechnungsstelle entdeckt. Diese Stellen übernehmen für die Kirchengemeinden die Lohnabrechnungen. (KNA)