Pränataldiagnostik: Kirchen nicht einig bei Bluttests
Die katholische Kirche bleibt bei ihrem Nein zu vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung. Die aktuelle Debatte um die nicht-invasive Pränataldiagnostik sei wichtig, betonte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp am Freitag in Bonn auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Die Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD liefert dazu einen Diskussionsbeitrag. Wir teilen jedoch nicht die dort erhobene Forderung, Maßnahmen der nicht-invasiven Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen."
Ein solcher Schritt begegne "erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens", so Kopp weiter: "Wir setzen darauf, dass die von über 100 Abgeordneten des Deutschen Bundestages angestoßene Debatte über diese komplexen Fragen eine dringend notwendige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringt. Dabei wird es auch wichtig sein, im ökumenischen Gespräch zu bleiben."
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte am Freitag dafür plädiert, vorgeburtliche Bluttests in der Schwangerenvorsorge künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich sollte aber eine ethische Beratung eingeführt werden. Es sei nicht vermittelbar, dass Krankenkassen die "risikoreichere" Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, nicht aber die "risikoärmeren" vorgeburtlichen Tests, sagte der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann.
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Der Vorsitzende der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung, der Theologe Reiner Anselm, äußerte zugleich die Sorge, die beständige Ausweitung der vorgeburtlichen Untersuchungen könne zu einer Verschiebung des gesellschaftlichen Klimas beitragen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Pränataldiagnostik eine erlaubte oder gar sozial erwünschte Praxis sei, um die Geburt von Kindern etwa mit Down-Syndrom zu verhindern. Generell müsse die öffentliche Diskussion über Nutzen und Gefahren der Pränataldiagnostik intensiver geführt werden.
Der Rat der EKD hat die Empfehlung der Kammer und ihre ethische Begründung übernommen in ihren rund 40 Seiten umfassenden Text "Nichtinvasive Pränataldiagnostik - Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung". Die Kosten der Beratung, die die besondere Verantwortung der Gesellschaft für den Lebensschutz zum Ausdruck bringen solle, sollten ebenfalls von der Krankenversicherung getragen werden. Ohne eine solche Beratung sei die Einführung der Tests als Regelleistung nicht zustimmungsfähig, ergänzte der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.
Dutzmann räumte ein, dass die von der EKD vorgeschlagene Lösung bei der katholischen Kirche auf Bedenken stoße. Dies hänge mit der unterschiedlichen Position in der allgemeinen Schwangerenkonfliktberatung zusammen: "Die Differenzen werden wir aushalten müssen."
Grüne kritisieren Vorstoß der EKD
Die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, Corinna Rüffer, kritisierte das Ja der EKD zu vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung. "Die Vorstellung der EKD, man könne den behindertenfeindlichen Charakter dieser Tests irgendwie einhegen, wenn man ihn staatlich finanziert und die Frauen zu einer Pflichtberatung schickt, ist naiv", so Rüffer. Schon heute würden bei einem Verdacht auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) rund 90 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen.
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Die Reproduktionsmedizin hat sich seit den 1980er Jahren etabliert: Die Nachfrage steigt. Doch es gibt auch Kritik, ethische Probleme und Einschränkungen. Eine wichtige Position bezieht dabei die Kirche. (Artikel vom April 2017)"Ich sehe nicht, wie unsere Gesellschaft ein positiveres Bild von Menschen mit Behinderung bekommen soll, wenn wir diesen Test über die Krankenkassen als Regelleistung finanzieren und damit quasi mit einem Gütesiegel versehen", ergänzte die Grünen-Politikerin. Auch lasse die Stellungnahme der EKD einen positiven Blick auf Behinderung vermissen: "Dort ist zumeist von der Belastung der Eltern durch ein Kind mit Behinderung die Rede."
Die EKD leiste einen "Offenbarungseid, wenn sie glaubt, einen gesellschaftlichen 'Mentalitätswandel' - auch im Umgang mit Behinderung - nicht über normative Vorgaben beeinflussen zu können", so Rüffer weiter: "Von einer Kirche erwarte ich eigentlich klare gesellschaftliche Werte und eine wertschätzende Haltung zu menschlichem Leben in all seinen Ausprägungen."
Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), schloss sich der Forderung an, die Krankenkassen sollten die Kosten für die Bluttests übernehmen. Der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag) sagte er: "Wenn es in dieser Debatte eine ethische Frage gibt, dann diese, ob es zu rechtfertigen ist, finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen. Ich meine nein." (rom/KNA)
Hinweis: 3.11.2018, 10:15 Uhr: ergänzt um Gesundheitspolitiker der Union im letzten Absatz