Katholisch.de erklärt die Struktur einer Pfarrei

So ist eine Kirchengemeinde aufgebaut

Veröffentlicht am 18.11.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Kommunionvorbereitung in einer Kirchengemeinde
Bild: © KNA

Bonn ‐ Eine Pfarrei ist die kleinste Einheit innerhalb der kirchlichen Struktur. Egal wie groß oder klein eine Kirchengemeinde ist, ihr Aufbau ist fast immer gleich. katholisch.de erklärt, wie eine katholische Pfarrei organisiert ist.

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Wie der Staat besitzt auch die Kirche eine ausgeprägte Struktur, deren kleinste Verwaltungseinheit die Pfarrei ist. Mehrere Kirchengemeinden zusammen bilden ein Dekanat, von dem es in einem Bistum mehrere gibt. Auch wenn der Aufbau einer Kirchengemeinde von Diözese zu Diözese im Detail unterschiedlich ist, sind doch die wichtigsten Akteure gleich.

Leitung der Pfarrei

An der Spitze einer Kirchengemeinde steht in den meisten Fällen ein Priester. Er wird vom Bischof zum Pfarrer ernannt und vom Leiter des Dekanats, dem Dechanten oder Dekan, in sein Amt eingeführt. Ein Pfarrer ist ein Geistlicher mit mehrjähriger Erfahrung in der Seelsorge. In Deutschland muss ein Kleriker ein Examen ablegen, um Pfarrer werden zu können. Ist die Leitung der Kirchengemeinde vakant, wird ein anderer Geistlicher zum Pfarradministrator ernannt und nimmt die Aufgaben des Pfarrers kommissarisch wahr.

Aufgrund des Priestermangels gibt es in einigen Bistümern jedoch alternative Modelle der Gemeindeleitung. So sind im Bistum Rottenburg-Stuttgart bereits seit 50 Jahren Kirchengemeinderat und Pfarrer in einer Doppelspitze gemeinsam für die Pfarrei verantwortlich. Etwa im Erzbistum München und Freising gibt es zwei weitere Varianten: Zum einen kann dort ein pastoraler Mitarbeiter gemeinsam mit einem Team Hauptamtlicher die Gemeinde leiten. Zum anderen sind Leitungsteams aus Haupt- und Ehrenamtlichen möglich, bei denen kein Priester als Letztverantwortlicher im Hintergrund steht. In weiteren Diözesen bestehen ähnliche Modelle.

Gremien

Auch die beiden wichtigsten Gremien einer Pfarrei – Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat – sind an der Leitung beteiligt. Der Kirchenvorstand oder Kirchenverwaltungsrat ist ein sowohl vom Kirchenrecht als auch von den Staatskirchenverträgen gefordertes Gremium, dass sich um die Finanzen einer Pfarrei kümmert. Der Pfarrer ist Kraft seines Amtes Mitglied des Rates, die anderen Mitglieder werden von den Gläubigen je nach Diözese alle sechs oder acht Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands kümmern sich ferner um die Immobilien der Gemeinde, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind die Vorgesetzten der Pfarrei-Angestellten.

Der Pfarrgemeinderat hingegen befasst sich mit den pastoralen Anliegen der Kirchengemeinde. Er geht auf die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Traditionell befassen sich die Ausschüsse des Gremiums mit den Grundvollzügen der Kirche: Liturgie, Katechese und Diakonie. Auch die Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden von den Gläubigen gewählt.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

In vielen Gemeinden gehören Diakone zur Gruppe der pastoralen Mitarbeiter.

Pastorale Mitarbeiter

Zur Kirchengemeinde gehören natürlich auch hauptamtliche Mitarbeiter. Zu unterscheiden ist hier zwischen Klerikern und Laien. Pastor, Vikar oder Kaplan – diese Bezeichnungen tragen die meisten Priester, die in einer Pfarrei arbeiten, ohne sie zu leiten. Kapläne und Vikare stehen meist am Anfang ihrer klerikalen Karriere. Auch Ruhestandsgeistliche unterstützen in vielen Gemeinden den Pfarrer bei der Feier der Liturgie. Zudem gibt es in vielen Gemeinden Diakone, die den Diakonat neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Hauptamtliche Diakone stehen der Kirche mit ihrer ganzen Arbeitskraft zur Verfügung.

Pastorale Mitarbeiter sind aus den Pfarreien heute nicht mehr wegzudenken. Doch erst seit den Jahren nach dem II. Vatikanum gibt es die Berufe des Pastoral- und Gemeindereferenten. Ihre Aufgabenbereiche sind sehr vielfältig und können von Katechese, über Religionsunterricht bis hin zu Verwaltungsaufgaben reichen. Sie haben sich, wie die Kleriker, durch ein Studium der Theologie oder – bei Gemeindereferenten – der Religionspädagogik für ihren Beruf qualifiziert. Sie sind Angestellte des Bistums, nicht der Pfarrei.

Weitere Mitarbeiter

Ohne die Arbeit der weiteren Mitarbeiter könnte eine Pfarrei nicht funktionieren: Das Pfarrbüro ist oft die erste Kontaktadresse für Eltern, die ihre Kinder zur Taufe anmelden wollen, oder für junge Paare kurz vor der Hochzeit. Die Küster haben alle Belange rund um das Kirchengebäude oder die Gottesdienste im Blick und kennen die Messdiener beim Namen. Ohne die Organisten würden die Messfeiern weniger feierlich sein. Die Verwaltung des katholischen Friedhofs hat alle Gräber im Blick. Viele weitere Angestellte können je nach Größe und Ausstattung einer Pfarrei dazukommen.

Bild: ©Daniele Pietrobelli/Fotolia.com

Viele Gemeinden betreiben Kindertagesstätten oder andere soziale Einrichtungen.

Einrichtungen

Wohl zu den meisten Pfarreien gehören neben einem Kirchengebäude verschiedene Einrichtungen: In einer Kindertagesstätte wird Kindern der christliche Glaube vermittelt. In einem Altenheim können Senioren einen ruhigen Lebensabend verbringen. Auf dem Friedhof der Pfarrei finden Gläubige wie Nicht-Gläubige ihre letzte Ruhe. Zudem können sich auch Krankenhäuser, Schulen oder Unternehmen in der Hand einer Pfarrei befinden. Die meisten Kirchengemeinden besitzen zudem Immobilien und Grundstücke.

Ehrenamtliches Engagement

Eine Kirchengemeinde lebt von den vielen Ehrenamtlichen, die sich in ihr engagieren. Sei es als Messdiener, in der Jugendarbeit, in der Sakramentenkatechese, in Familienkreisen, im Kirchenchor, in der Trauerbegleitung oder in einem der vielen Verbände und Vereine. So gibt es in vielen Pfarreien Gruppen der Kolpingsfamilie, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, eines Frauenverbandes oder eines der zahlreichen Jugendverbände.

Von Roland Müller