Kompliziert, komplizierter, kirchlicher Datenschutz
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Als ich diese Nachricht las, dachte ich zunächst an Satire: Die Konferenz der kirchlichen Datenschutzbeauftragten will, dass kirchliche Akteure ihre Auftritte auf Facebook löschen. Pfarreien, Verbände, Bistümer, alle sollen raus dem Netzwerk. Das ist leider kein schlechter Scherz, sondern bitterer Ernst. Ein "Like" gibt es dafür von mir sicher nicht.
Dass Pfarreien und Co. sich aus dem wichtigsten sozialen Netzwerk verabschieden, ist schlicht undenkbar. Viele von ihnen brauchen Facebook nicht nur zur alltäglichen Kommunikation. Längst hat sich hier – endlich – ein eigenes Seelsorgefeld entwickelt. Das darf die Kirche nicht aufgeben, sondern muss es im Gegenteil noch weiter ausbauen. Das sieht übrigens auch Medienbischof Gebhard Fürst so: Er hat bereits angekündigt, dass "sein" Bistum Rottenburg Stuttgart auf Facebook bleibt.
Zugegeben: Die Argumente der kirchlichen Datenschützer scheinen zunächst nachvollziehbar. Staatliche Stellen haben ähnliche Empfehlungen ausgesprochen: Auch aus ihrer Sicht sind angesichts der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Zuständigkeiten zwischen dem Konzern und den Betreibern einzelner Facebookseiten noch zu unklar, als dass sich letztere wirksam gegen mögliche Regressforderungen absichern könnten. Diese können seit Einführung der DSGVO Ende Mai schneller entstehen – beispielsweise kann kein Anbieter wissen, was Facebook an persönlichen Daten weiterverarbeitet.
Die Lösung für dieses Problem kann es aber nicht sein, die im Vergleich zu Facebook schwächeren Vereine, Verbände, und Bistümer quasi aus dem Netzwerk zu verdrängen. Stattdessen müssten sich die Datenschützer als mächtiger Anwalt all dieser Akteure an den Großkonzern wenden und eine befriedigende und praktikable Lösung aushandeln.
Der Kirche scheint die DSGVO außerdem noch nicht kompliziert genug zu sein. Mit einem eigenen kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) hat sie noch einen weiteren Klotz an das Bein gebunden. Es soll die Bestimmung der DSGVO sozusagen in den kirchlichen Raum "übersetzen" – stattdessen stiftet es aber nur noch mehr Verwirrung und einen Überschuss an Bürokratie.
Ganz ehrlich: Wofür es das KDG zusätzlich zur ohnehin schon komplizierten DSGVO braucht, ist mir ein Rätsel. Aus meiner Sicht sollte es abgeschafft werden. Und wenn die kirchlichen Datenschützer dann noch eine gute Lösung für den Verbleib von Pfarreien, Verbänden Bistümern auf Facebook finden, geht der Daumen wieder hoch.