Urteil noch nicht rechtskräftig

Kirchengericht verurteilt Missbrauchstäter des Canisius-Kollegs

Veröffentlicht am 21.12.2018 um 13:40 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA

Berlin ‐ Gegen einen der Haupttäter des Missbrauchs am Berliner Canisius-Kolleg ist erneut ein Urteil des Berliner Kirchengerichts ergangen. Der Priester Peter R. kann aber noch Berufung einlegen. Details wurden noch nicht bekannt.

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Fast neun Jahre nach Bekanntwerden der über 100 Missbrauchsfälle am Berliner Canisisus-Kolleg ist gegen einen der beiden beiden Haupttäter erneut ein Urteil des Berliner Kirchengerichts ergangen. Es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Urteil sei dem Beschuldigten Priester Peter R. sowie dem Anwalt der Betroffenen bereits zugestellt worden, sagte Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin, am Freitag Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Weitere Details könne man noch nicht bekanntgeben. Der Beschuldigte habe zwei Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Zudem müsse der Vatikan dem Urteil zustimmen.

Katsch: Bin erleichtert, das Verfahren endlich abgeschlossen ist

Der Sprecher der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, sagte der KNA: "Ich bin erleichtert, dass das Verfahren nach acht Jahren endlich abgeschlossen ist." Katsch gehört zu den Opfern, die in den 1970er Jahren am Berliner Canisius-Kolleg missbraucht wurden. Zudem werden Peter R. mindestens elf weitere Fälle von sexuellen Übergriffen vorgeworfen, die er in seiner Zeit als Pfarrer im Bistum Hildesheim verübt haben soll sowie als Ruheständler in Berlin, wo er bis heute lebt. Im Oktober hatte das Erzbistum Berlin bekanngegeben, dass sein Kirchengericht im Auftrag der zuständigen Stellen im Vatikan weiter ermittele.

Mit Peter R. hatten sich die staatliche und die kirchliche Justiz bereits befasst. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte 2011 die Ermittlungen gegen ihn jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Ein Gerichtssprecher warf der Kirche später vor, die zentrale Rolle des Täters bei den Missbrauchsfällen am Canisius-Kolleg verschwiegen zu haben. Das Kirchengericht Berlin verurteilte Peter R. 2014 im Fall einer missbrauchten Jugendlichen im Bistum Hildesheim zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro, die er an den Kirchenfonds für Missbrauchsopfer zahlen musste. Zudem wurde ihm die Ausübung priesterlicher Tätigkeiten verboten.

Jesuitenorden ging Hinweisen nicht nach

Als Lehrer am Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg hatte Peter R. in den 1970er und 1980er Jahren Schüler missbraucht, ohne dass der Jesuitenorden Hinweisen darauf nachging. Der Orden versetzte ihn 1982 ins Bistum Hildesheim, wo R. bis 1989 Dekanatsjugendseelsorger war. Anschließend wurde er bis zu seiner Pensionierung 2003 als Gemeindeseelsorger in Hildesheim, Wolfsburg und Hannover eingesetzt. 1995 hatte er den Jesuitenorden auf eigenen Wunsch verlassen und war als Priester in das Bistum Hildesheim aufgenommen worden. (gho/KNA)