Abgeordneter stimmte für Lockerung der Abtreibungsgesetze

Priester verweigert Politiker die Kommunion

Veröffentlicht am 29.01.2019 um 13:01 Uhr – Lesedauer: 

Dublin ‐ Der konservative Abgeordnete Robert Troy galt lange als "pro-life" – bis er zugab, dass er beim Referendum für die Lockerung der Abtreibungsregelungen in Irland gestimmt habe. Dafür hat er nun von einem Priester die Quittung erhalten.

  • Teilen:

Wegen seiner Jastimme für die Lockerung der Abtreibungsgesetze hat der irische Parlamentsabgeordnete Robert Troy keine Kommunion erhalten. Wie die britische Zeitung "The Sunday Times" am Sonntag berichtete, ereignete sich der Vorfall am 4. Januar während eines Requiems im Bistum Meath. Demnach soll sich der Priester John Hogan geweigert haben, Troy die Hostie zu reichen.

Robert Troy, Mitglied der konservativen Partei Fianna Fail, galt lange Zeit als strikter Abtreibungsgegner. In einem Interview mit dem irischen Magazin "Hot Press" (Dezember 2018) bekannte er jedoch, beim Referendum im vergangenen Frühjahr dafür gestimmt zu haben, den achten Verfassungszusatz aus dem Jahr 1983 zu streichen. Dieser untersagte einen Schwangerschaftsabbruch auch nach einer Vergewaltigung, Inzest oder bei einem kranken Fötus. Ein Verstoß wurde mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren bestraft.

Klare Mehrheit für Lockerung

In einer Volksabstimmung vom Mai 2018 haben sich die Iren überraschend klar dafür ausgesprochen, den Verfassungszusatz zu streichen. Rund 66,4 Prozent votierten für die Streichung. Die katholische Kirche in Irland hatte sich im Vorfeld gegen eine Lockerung der Abtreibungsregeln ausgesprochen und vor einem Dammbruch gewarnt.

Troy sagte gegenüber den Medien, er werde den Vorfall während des Requiems nicht kommentieren. Auch Versuche der "Sunday Times", den Priester John Hogan zu kontaktieren, seien bislang erfolglos geblieben. Hogan trat in der Vergangenheit häufig als Moderator beim katholischen Fernsehsender EWTN in Erscheinung und ist für seine dezidierte Haltung zum Thema Abtreibung und Sexualmoral bekannt.

Gemäß Canon 912 des Kirchlichen Gesetzbuchs ist jeder Katholik, "der rechtlich nicht daran gehindert ist", zur heiligen Kommunion zugelassen. Die Kommunion kann allerdings verweigert werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Empfang einen "Anstoß" für die anderen Gläubigen darstellen könne. Gemeint sind Personen, die im Zustand "einer offenkundigen schweren Sünde verharren" (vgl. can. 915 CIC) oder einer Häresie oder einem Schisma anhängen. (mal)