Amt des Generalrevisors seit eineinhalb Jahren unbesetzt

Papst regelt Korruptionsbekämpfung im Vatikan neu

Veröffentlicht am 11.02.2019 um 13:30 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Korruptionsbekämpfung ist auch im Vatikan ein wichtiges Thema. Deshalb hat Papst Franziskus ein neues Anti-Korruptionsstatut erlassen, in dem etwa Whistleblowern Vertraulichkeit zugesichert wird. Bei der Besetzung des zuständigen Postens kommt einem deutschen Kardinal eine entscheidende Rolle zu.

  • Teilen:

Papst Franziskus regelt die interne Finanzkontrolle des Vatikan neu. Dazu hat das Kirchenoberhaupt ein neues Statut für das Büro des Generalrevisors erlassen, das am 16. Februar in Kraft treten soll, wie der Vatikan am Wochenende mitteilte. Dem neuen Statut zufolge ist der Generalrevisor die Anti-Korruptionsaufsicht des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats im Sinne des UN-Übereinkommens gegen Korruption, der sogenannten Konvention von Merida.

Aufgabe des Revisors ist es demnach, jährlich die Bilanzen des Heiligen Stuhls sowie des Staates der Vatikanstadt zu prüfen. Dazu gehören jene der einzelnen Dikasterien wie aller anderen dem Heiligen Stuhl zugehörenden Einrichtungen. Außerdem soll der oberste Wirtschaftsprüfer Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgehen. Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, sichert das Statut ausdrücklich Vertraulichkeit zu. Eigens heißt es: Hinweise, "in gutem Glauben gegeben", verletzten nicht das Amtsgeheimnis.

Kardinal Marx muss Kandidaten vorschlagen

Der Generalrevisor wird laut dem Statut für fünf Jahre vom Papst ernannt; die Zahl der Amtsperioden ist auf zwei begrenzt. Dem Papst drei mögliche Kandidaten zu nennen, ist Aufgabe des Kardinalkoordinators für den Wirtschaftsrat derzeit Kardinal Reinhard Marx (65). Dieser muss sich wegen möglicher Vorschläge mit dem Kardinalstaatssekretär, derzeit Pietro Parolin, und dem Präfekten des Wirtschaftssekretariates, derzeit noch Kardinal George Pell, beraten. Pell ist seit Juni 2017 für die Dauer des Gerichtsverfahrens gegen ihn wegen Missbrauch von seinem Amt freigestellt.

Das Amt des Generalrevisors ist seit mehr als eineinhalb Jahren unbesetzt. Der Papst hatte im Juni 2017 das Rücktrittsgesuch des bisherigen Wirtschaftsprüfers Libero Milone angenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl ende "in gegenseitigem Einvernehmen", hieß es damals vom Vatikan. Dagegen sagte Milone, er sei vom Vatikan zum Rücktritt gezwungen worden. Wann der Posten wiederbesetzt wird, ist unklar. Nach der Veröffentlichung des neues Statuts, das jenes vom Februar 2015 ersetzt, dürfte damit in Kürze zu rechnen sein. (rom/KNA)