Laut Kirchenrecht entscheidet am Ende der Bischof

So geht es mit den Pfarreifusionen in Trier weiter

Veröffentlicht am 12.02.2019 um 09:41 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Seit Beginn des Jahres steht fest: Trotz vorangegangener Proteste werden schon ab 2020 die ersten Großpfarreien im Bistum Trier entstehen. Wie genau das ablaufen wird, teilte die Diözese nun mit.

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Die Leitung des Bistums Trier hat weitere Details zu den umstrittenen Zusammenlegungs-Plänen von Pfarreien bekanntgegeben. Von Mitte Februar bis Mitte April sind in allen künftigen Großpfarreien Informationsveranstaltungen vorgesehen, wie die Diözese am Montag mitteilte. Danach laufe bis Ende Mai eine Anhörung bei verschiedenen Gremien und Personen. Endgültige Entscheidungen über die Pfarreienreform werde es erst nach der für Juni vorgesehenen Auswertung dieses Anhörungsverfahrens geben, betonte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg.

Nach dem Kirchenrecht entscheidet jedoch allein der Diözesanbischof über die Veränderung von Pfarreien. Das dazu notwendige Gesetz und die Ausführungsdekrete sind nach Bistumsangaben in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Von Plettenberg kündigte an, dass die Leitungsteams für jene Großpfarreien, die schon 2020 starten sollen, im Herbst vom Bischof ernannt werden sollen.

Ebenfalls im Herbst solle in den betreffenden Orten auch eine Wahl zum Rat der Pfarrei als Laienvertretung stattfinden. "Die Gremien sind eine wichtige Errungenschaft der Mitbestimmung und Beteiligung", betonte der Generalvikar. Es sei weiterhin geplant, die Vermögenswerte der bisherigen Kirchengemeinden auf die Großpfarreien zu übertragen. Ortsgebundene Zweckbindungen sollten jedoch bestehen bleiben.

Im Erzbistum Freiburg ähnliche Reform geplant

Zum 1. Januar 2020 sollen im Bistum Trier nach jetzigem Stand die ersten 15 von insgesamt 35 geplanten Großpfarreien geschaffen werden. Bis spätestens Januar 2022 sollen dann die restlichen sogenannten "Pfarreien der Zukunft" zusammengelegt worden sein. Derzeit gibt es in der Diözese 887 kleine Pfarreien in 172 Pfarreiengemeinschaften. Die Leitungsteams unter Führung eines Pfarrers sollen aus Haupt- und Ehrenamtlichen bestehen. Künftig soll es nach den Plänen vielfältige "Orte von Kirche" von der Eltern-Kind-Gruppe über die Caritas-Einrichtung bis zum Gottesdienst geben.

Die Reformpläne gehen auf die von 2013 bis 2016 im Bistum Trier tagende Diözesansynode zurück. Die Versammlung von Laien und Geistlichen arbeitete zahlreiche Vorschläge zur Neuausrichtung des kirchlichen Lebens aus. Im Anschluss kam es allerdings zu zahlreichen Protesten. Zuletzt demonstrierten rund 1.500 Menschen im vergangenen Oktober gegen die Großpfarreien. Man wolle nicht gegen die Bistumssynode kämpfen, sondern in Ruhe mit der Bistumsleitung eine "vernünftige Reform" ausarbeiten, eklärte der Sprecher der "Initiative Kirchengemeinde vor Ort", Harald Cronauer, damals. Kirchengemeinden dürften nicht gegen ihren Willen aufgelöst werden.

Eine ähnliche Reform wie die in Trier wird es künftig wohl auch im Erzbistum Freiburg geben. Erst in der vergangenen Woche veröffentlichte die Diözese eine entsprechende Arbeitshilfe, die nun von den diözesanen Räten diskutiert werden soll. Erzbischof Stephan Burger will aus den bisher 224 Pfarreiverbünden rund 40 neue Verwaltungszentren schaffen. (bod/KNA)