Kirchliche Seemannsmissionen erhalten mehr Geld
Die von den beiden großen Kirchen betriebenen Seemannsmissionen in Deutschland erhalten vom Bund mehr Geld. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales votierte am Mittwoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen für die von der Großen Koalition vorgeschlagene Änderung des Seearbeitsgesetzes; AfD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, den Zuschuss des Bundes für die katholische Seemannsmission "Stella Maris" und die evangelische "Deutsche Seemannsmission e.V." rückwirkend zum 1. Januar von 500.000 Euro auf eine Million Euro pro Jahr zu verdoppeln.
Hintergrund: Laut dem 2006 in Kraft getretenen Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sind die Unterzeichnerstaaten – darunter die Bundesrepublik – dazu verpflichtet, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für Seeleute vorzuhalten. In den deutschen Häfen wird diese Aufgabe von den kirchlichen Seemannsmissionen übernommen. Da der Bund aus diesem Grund keine eigenen staatlichen Einrichtungen für die Betreuung der Seeleute an Land schaffen muss, beteiligt er sich an der Finanzierung der konfessionellen Einrichtungen. (stz)