Kurienkardinal erklärt Richtlinien für Priester mit Kindern
Im Umgang mit Priestern, die Väter werden oder schon sind, soll das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Diesen Grundsatz interner Richtlinien hat der Leiter der vatikanischen Kleruskongregation, Kardinal Beniamino Stella, bekräftigt. Daher müsse der Priester in der Regel auch seinen Klerikerstand aufgeben und seinen Pflichten als Vater nachkommen, sagte Stella im Gespräch mit der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" vom Donnerstag.
Diese Verpflichtung gelte nicht nur finanziell. "Zum Aufwachsen eines Kindes gehören vor allem auch elterliche Zuneigung, eine angemessene Erziehung, all das, was eine wirksame und verantwortliche Vaterschaft ausmacht, gerade in den frühen Lebensjahren", so Stella. Es gehe darum, die Befreiung von den Pflichten des Priesteramtes in kürzester Zeit zu erreichen – der Kardinal spricht von "ein paar Monaten".
Manche Väter wollen den Klerikerstand nicht verlassen
Stella räumte ein, dass manche Bischöfe und Ordensobere den Priester im Dienst halten und allenfalls versetzen wollen. Sie meinten, mit der Zahlung von Alimenten sei es getan. Auch weigerten sich manche Priester, den Klerikerstand zu verlassen. Solche Fälle würden der Kleruskongregation vorgelegt. Der Verlust des Klerikerstandes ergebe sich daraus, dass die Elternschaft eine Reihe von dauerhaften Verpflichtungen schaffe. Ausnahmen seien sehr selten, etwa wenn der Fall so spät bekannt wird, dass die Kinder des Priesters bereits erwachsen sind, so der Präfekt.
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Die Weihe kann nicht rückgängig gemacht werden, sagt das Kirchenrecht. Was bedeutet es dann, wenn ein Priester suspendiert oder wenn er gar "laisiert" wird? Katholisch.de erklärt die Begriffe.Nach Aussage Stellas gehen die Richtlinien zurück auf einen rund zehn Jahre alten Vorschlag des früheren Chefs der Kleruskongregation, Kardinal Claudio Hummes. Dieser hatte dem damaligen Papst Benedikt XVI. vorgeschlagen, in solchen Fällen auch Priester unter 40 Jahren aus dem Klerikerstand zu entlassen. Bis dahin sah das Kirchenrecht eine entsprechende Wartefrist vor. In der Folge waren die Richtlinien der Kongregation auch an verschiedene Bischofskonferenzen zur Stellungnahme geschickt worden.
Angehende Priester versprechen "immerwährende Enthaltsamkeit"
2017 nahm auch Vincent Doyle, Sprecher von "Coping International", einer internationalen Vereinigung von Kindern katholischer Priester, dazu Stellung. Dadurch wurden diese Richtlinien erstmals öffentlich bekannt. Stella betonte, die Bestimmungen seien für den internen Gebrauch bestimmt, aber "nicht geheim". In der vergangenen Woche bestätigte Vatikansprecher Alessandro Gisotti, dass es bei der Kleruskongregation solche Richtlinien gibt.
Bei ihrer Weihe zum Priester der römisch-katholischen Kirche versprechen Männer eine "vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit", die Zölibat genannt wird. Laut Kirchenrecht heißt es darüber hinaus nur, dass es dem Diözesanbischof zustehe, über "die Befolgung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen" (Can. 277 § 3 CIC). Spezielle Strafen für Priester, die entgegen der rechtlichen Vorgaben Väter werden, gibt es in dem seit 1983 geltenden Kirchenrecht nicht. Anders stellt sich die Situation dann dar, wenn die sexuelle Beziehung zur Mutter des Kindes nicht beendet wird: Dann regelt Can. 1395 § 1, dass der Kleriker mit der Suspension zu bestrafen sei, "der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können". (luk/KNA)