Dann erst kann Kardinal Pell in Berufung gehen
Der australische Kardinal George Pell kann Medienberichten zufolge am 5. und 6. Juni Berufung gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einlegen. Bis dahin könnten ihm drei Monate Haft bevorstehen, berichtet der "Sydney Morning Herald" (Onlineausgabe Mittwoch). Der Berufungsanhörung vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates Victoria werden demnach voraussichtlich drei Richter vorsitzen. Vertreten werde Pell von Bret Walker, einem Experten für Berufungsverfahren, hieß es weiter.
Der Kardinal war Ende Februar von einem Geschworenengericht in Australien des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen worden. Bis zur Verkündung des Strafmaßes am kommenden Mittwoch (13.3.) muss er in Untersuchungshaft bleiben. Pell wurde für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Jungen in der Sakristei der katholischen Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Der Kardinal beteuert seine Unschuld.
Unterdessen könnte Pell ein weiteres Verfahren drohen. Ein 50-jähriger Mann plant laut australischen Medien eine Zivilklage gegen ihn. In dem neuen Fall geht es um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens in einem Schwimmbad in Pells Heimatort Ballarat in den 70er Jahren.
Anwalt: Mitarbeit nicht vollständig aufgekündigt
Pells Anwalt Robert Richter wies unterdessen Berichte zurück, nach denen er nicht am Berufungsverfahren beteiligt sein werde. Zwar werde er Pell nicht selbst in dem Verfahren vertreten, da er "emotional" zu sehr in den Fall involviert und "wütend" über den Schuldspruch sei. Er habe seine Mitarbeit im Verteidigerteam von Pell jedoch nicht "aufgekündigt". "Bei Bedarf" stehe er für Konsultationen zur Verfügung.
Derweil geht die australische Justiz gegen mehr als 100 Journalisten und Verlage vor, die gegen die Nachrichtensperre im Missbrauchsprozess gegen Pell verstoßen haben. Das Verbot richtete sich an alle Medien, die in Australien gelesen werden können, also auch an ausländische Onlinepublikationen. (tmg/KNA)