Schutz geistigen Eigentums sei Teil des christlichen Menschenbilds

EU-Urheberrechtsreform: Medienbischof Fürst gegen Uploadfilter

Veröffentlicht am 22.03.2019 um 16:55 Uhr – Lesedauer: 
Bischof Gebhard Fürst bei Twitter
Bild: © BDKJ

Rottenburg ‐ Die EU diskutiert hitzig, wie künftig Urheberrechte geschützt werden sollen. Nun bringt sich erstmals ein Bischof in der Debatte ein: "Medienbischof" Gebhard Fürst betont den Wert geistigen Eigentums. In einem Punkt stimmt er den Kritikern der Reform aber zu.

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Der Rottenburg Bischof Gebhard Fürst hat sich in der Debatte um die geplante EU-Urheberrechtsreform gegen Uploadfilter ausgesprochen. In einer am Freitag auf Twitter veröffentlichten Botschaft betonte der Vorsitzende der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, dass es zum christlichen Menschenbild gehöre, das geistige Eigentum anderer zu wahren. "Konzerne und deren Algorithmen" dürften allerdings zugleich nicht darüber entscheiden, "welcher Content auf ihren Plattformen erscheint".

Fürst bezog sich in seinem Tweet auf Artikel 13 des Gesetzesentwurfs, über den voraussichtlich am kommenden Dienstag im EU-Parlament abgestimmt wird. Der Artikel sieht eine stärkere Haftung von Plattformbetreibern wie YouTube und Facebook für Urheberrechtsverletzungen vor. Eine Umsetzung der damit verbundenen Prüfpflicht wäre nach Ansicht von Experten mit einer automatischen softwarebasierten Filterung aller hochgeladenenen Inhalte verbunden.

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Kritiker wie die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) befürchten dadurch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte die GKP diesen Aspekt der Reform kritisiert. "Uploadfilter kommen einer technischen Vorzensur gleich", kritisierte damals der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. "Algorithmen können nicht entscheiden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder die Veröffentlichung durch das Zitatrecht oder andere Schranken des Urheberrechts zulässig ist."

Mit "Medienbischof" Fürst bringt sich nun erstmals ein katholischer Bischof in die Debatte um die Novelle der Urheberrechtsrichtlinie ein. 2016 hatte die Publizistische Kommission der Bischofskonferenz in einem Grundsatzpapier zur Netzpolitik betont, dass aus Sicht der katholischen Soziallehre bei einer Weiterentwicklung des Urheberrechts sowohl Gemeinwohlaspekte und die Interessen von Urhebern und Verwertern berücksichtigt werden müssen. Der Schutz von Urheberrechten dürfe demnach nicht dazu führen, "dass Kreativität und Kommunikation in ihren zeitgemäßen Ausdrucksformen" unmöglich werde. (fxn)