Missbrauchstäter Peter R. wird aus Priesterstand entlassen
Das im Dezember vergangenen Jahres gefällte kirchenrechtliche Urteil gegen den in Berlin lebenden Ruhestandsgeistlichen Peter R. wegen verschiedener Missbrauchstaten ist rechtskräftig. R. werde deshalb aus dem Priesterstand entlassen, außerdem verliere er "weitestgehend" seine Pensionsansprüche, wie das Erzbistum Berlin und das Bistum Hildesheim am Mittwoch mitteilten. In Absprache mit Betroffenen würden durch das Bistum Hildesheim zudem 20.000 Euro für ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Berliner Canisius-Kolleg gezahlt.
R. gilt als einer der Haupttäter bei den bekannt gewordenen Missbrauchstaten an der Jesuitenschule in der Hauptstadt. Als Lehrer hatte er dort in den 1970er und 1980er Jahren Schüler missbraucht, ohne dass der Jesuitenorden Hinweisen darauf nachgegangen war. Der Orden versetzte ihn stattdessen 1982 in das Bistum Hildesheim, wo er sich ebenfalls in verschiedenen Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht haben soll. R. war in der niedersächsischen Diözese zunächst bis 1989 als Dekanatsjugendseelsorger tätig, ehe er bis zu seiner Pensionierung 2003 als Gemeindeseelsorger in Hildesheim, Wolfsburg und Hannover eingesetzt wurde. Den Jesuitenorden verließ er 1995 auf eigenen Wunsch.
Kirchengericht hat höchstmögliches Strafmaß verhängt
Das Urteil gegen den Priester wurde vom Kirchengericht des Erzbistums Berlin gefällt und inzwischen vom Vatikan bestätigt. Umgesetzt werde es nun vom Bistum Hildesheim, da R. bisher Priester der niedersächsischen Diözese war und von hier auch seine Ruhestandsbezüge bezog. Die Versorgung durch das Bistum wird den Angaben zufolge auf ein Mindestmaß zur Grundsicherung im Alter abgesenkt. Diese Entscheidung orientiert sich an den Bestimmungen des Kirchenrechts.
Die gegen R. verhängte Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht verhängen kann. R. verliert damit alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte. Das heißt, er darf keine Sakramente mehr spenden, keine kirchlichen Ämter mehr ausüben und sich mit seiner Kleidung nicht mehr als Priester zu erkennen geben.
Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer erklärte, der Fall Peter R. sei "ein mehr als abschreckendes Beispiel dafür, wie es im Umgang der Kirche mit sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in ihrem Verantwortungsbereich niemals hätte laufen dürfen". Es bleibe die "bittere Erkenntnis", dass die Kirche über Jahrzehnte viel zu wenig getan habe, um Peter R. zu Verantwortung zu ziehen und um Menschen vor dessen sexuellen Übergriffen zu schützen.
Jesuitenprovinzial: Der Fall Peter R. beschämt uns
Der Provinzial der deutschen Jesuiten, Pater Johannes Siebner, begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme. Zugleich betonte er, dass der Fall Peter R. den Orden beschäme, "weil an ihr deutlich wird, dass der Orden in der Vergangenheit versagt hat und nicht rechtzeitig dafür gesorgt hat, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird". Deshalb bleibe die Causa für die Jesuiten immer eine bleibende Verpflichtung, alles für den Kinderschutz zu tun.
Der Sprecher der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, äußerte sich erleichtert darüber, dass das Verfahren gegen R. endlich abgeschlossen worden sei. "Dies ist auch ein klares Signal an alle seine Opfer", schrieb Katsch am Mittwoch bei Facebook. Zugleich kritisierte er mit Blick auf das kirchliche Verfahren eine "ungebrochene Kultur der Heimlichkeit" und den fehlenden Status der Betroffenen als Opfer einer Straftat. "Es ging immer nur um die Verletzung der Kirche und ihrer Regeln durch den ehemaligen Priester – nicht um uns", so Katsch, der nach eigenen Angaben ebenfalls von R. missbraucht wurde. (stz)
22.05.2019, 14.35 Uhr: ergänzt um die Stellungnahme von Pater Siebner
22.05.2019, 15.55 Uhr: ergänzt um die Stellungnahme von Bischof Wilmer