Betriebsprüfung fördert weitere Unregelmäßigkeiten zutage

Erneut finanzielle Unklarheiten im Erzbistum Freiburg

Veröffentlicht am 08.06.2019 um 12:01 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ 2017 hatte das Erzbistum Freiburg jahrelange Fehler bei der Berechnung von Sozialabgaben öffentlich gemacht. Jetzt droht erneut Ungemach: Bei einer aktuellen Betriebsprüfung sind Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten im Darlehensfonds des Erzbistums entdeckt worden.

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Im Erzbistum Freiburg gibt es Hinweise auf weitere finanzielle Verstöße. Bei einer Betriebsprüfung seien Unregelmäßigkeiten im Darlehensfonds des Erzbistums entdeckt worden, berichtet die "Badische Zeitung" (Samstag). Im Rahmen der durch Erzbischof Stephan Burger vorangetriebenen Neuausrichtung der Verwaltung des Erzbistums seien Anhaltspunkte dafür gefunden worden, "dass der Katholische Darlehensfonds in Teilbereichen Erträge erwirtschaftet haben könnte, die noch nicht der Besteuerung unterworfen worden waren", bestätigte Bistumssprecher Michael Hertl auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Auffälligkeiten seien dem Finanzamt und der Staatsanwaltschaft gemeldet worden.

Nach Informationen der "Badischen Zeitung" soll es sich bei den möglicherweise nicht versteuerten Geldern um eine siebenstellige Summe handeln. Das Erzbistum machte dazu keine Angaben. Laut Hertl ist wegen der jetzigen Prüfung der Vorfälle der Jahresabschluss für das Jahr 2018 noch nicht vorgelegt worden. Der Katholische Darlehensfonds in Freiburg verwaltet laut dem Bericht unter anderem Kapital der Kirchengemeinden, Anstalten sowie Stiftungen und vergibt innerkirchliche Darlehen.

Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese bereits öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Den Sozialversicherungskassen könnten Schäden von bis zu 60 Millionen Euro entstanden sein. Auch drohten Säumniszuschläge in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro. Wegen nicht ordnungsgemäß abgeführter Beiträge sei es möglicherweise auch zu falschen Lohnsteuerberechnungen gekommen. Untersucht werden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen. (KNA)