Kalifornien: Umstrittenes Beichtgeheimnis-Gesetz zurückgezogen
Im US-Bundesstaat Kalifornien ist ein Gesetz vorläufig gekippt worden, das Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet hätte. Medienberichten zufolge zog der Verfasser des Entwurfs, der demokratische Senator Jerry Hill, ihn bereits am Montag zurück, nachdem der Ausschuss für öffentliche Sicherheit in Kalifornien in einem Bericht Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der Durchführbarkeit des Gesetzes geäußert hatte. Die Gesetzesvorlage, die der Senat im Mai mit großer Mehrheit verabschiedete, hätte Priester verpflichtet, Missbrauchsfälle zu melden, die ihnen während der Beichte von anderen Priestern oder kirchlichen Mitarbeitern gestanden werden. Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit wollte ursprünglich am Dienstag über den Entwurf beraten.
Der Erzbischof von Los Angeles, José Gomez, zeigte sich von dem Schritt erleichtert. "Dieses Ergebnis ist gut für das katholische Volk in Kalifornien und für Menschen aller Glaubensrichtungen, nicht nur in diesem Bundesstaat, sondern im ganzen Land", sagte er am Montag in einem Statement. Der Gesetzesentwurf sei gefährlich gewesen. "Wenn eine gesetzgebende Körperschaft die Gläubigen zwingen kann, ihre innersten Gedanken und Gefühle zu offenbaren, die sie in der Beichte mit Gott geteilt haben, dann gibt es wirklich keinen Bereich des menschlichen Lebens, der frei oder sicher vor der Regierung ist", so Gomez.
Post für die Abgeordneten
Gegen den Gesetzesentwurf hatte es im Vorfeld massive Proteste gegeben. Die Erzdiözese richtete unter anderem eine Website ein, über die sich Gegner an ihre Abgeordneten wenden konnten. Bis zum 8. Juli sind mehr als 140.000 Briefe an das Kapitol in der Hauptstadt Sacramento zugestellt wurden. Weitere 16.700 E-Mails sind an die Abgeordneten gesendet worden. Am Montag wurde zudem eine Erklärung veröffentlicht, die von verschiedenen christlichen sowie muslimischen und jüdischen Glaubensführern unterzeichnet wurde. Darin wurde der Angriff auf die Religionsfreiheit durch das Gesetz verurteilt.
Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hatte auch der Vatikan Anfang Juli die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.
Das Beichtgeheimnis verpflichtet den Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen über das, was er in der Beichte erfahren hat. Nur der Beichtende selbst ist nicht von der Geheimhaltung betroffen. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird in der katholischen Kirche mit der schwersten Kirchenstrafe, der Exkommunikation, geahndet. Allerdings hat unter anderem der australische Bundesstaat Canberra Priester verpflichtet, das Beichtgeheimnis bei Missbrauchsfällen zu brechen. (mal)