Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Pfarrei in Übach-Palenberg ein

Keine Wahlfälschung bei Kirchenvorstandswahl im Bistum Aachen

Veröffentlicht am 30.07.2019 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Die Entscheidung ist gefallen: Die Wahl in der Gemeinde Sankt Petrus ist gültig. Das haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Zuvor hatte es daran durchaus Zweifel gegeben.

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Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bei der Wahl des Kirchenvorstands der Pfarrei Sankt Petrus in Übach-Palenberg eingestellt. "Nach genauer Prüfung und Befragung von Zeugen gibt es keine Anhaltspunkte für Verfahrensverstöße oder Straftaten im Zusammenhang mit der Kirchenvorstandswahl", teilte der Justitiar des Bistums Aachen, Karl Dyckmans am Dienstag mit. "Auch der Verdacht von Wahlfälschung ist damit gänzlich ausgeräumt", so Dyckmans weiter.

Nachdem der Pfarrer des Gemeindeverbundes mögliche Verfahrensverstöße bei der Kirchenvorstandswahl im November 2018 angezeigt hatte, prüfte das Bistum Aachen die Akten zunächst selbst von Amts wegen. Dabei konnten jedoch keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Daraufhin habe man die Wahlakten an die Staatsanwaltschaft übergeben, um "in Bezug auf den Wahlvorgang Transparenz zu zeigen", sagte der stellvertretende Generalvikar Rolf-Peter Cremer damals. Diese Untersuchung bestätigte nun endgültig die Gültigkeit der Kirchenvorstandswahl.

Im Zusammenhang mit den vermeintlichen Unregelmäßigkeiten hatte der Pfarrer seinen Rücktritt erklärt. Auch der zweite Priester sowie die beiden Gemeindereferentinnen baten um Versetzung. Der Aachener Bischof, Helmut Dieser, hatte den Amtsverzicht am 17. Mai angenommen. Seit dem 11. Juni ist der Pfarrer von St. Willibrord Merkstein als Pfarr-Administrator in Übach-Palenberg eingesetzt. (cst)