Aussicht auf Erfolg?

Bericht: Kardinal Pell plant Berufung gegen Missbrauchsurteil

Veröffentlicht am 16.09.2019 um 13:33 Uhr – Lesedauer: 

Melbourne ‐ Anscheinend möchte er es noch ein letztes Mal probieren: Der wegen Missbrauchs in zweiter Instanz verurteilte Kardinal George Pell zieht Berichten zufolge vor das oberste australische Gericht. Es ist die letzte Möglichkeit einer Berufung – die Erfolgsaussichten werden jedoch skeptisch eingeschätzt.

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Für den australischen Kardinal George Pell endet in diesen Tagen die letzte Gelegenheit, doch noch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen zu werden. Unter Hinweis auf "Freunde" des zu sechs Jahren Haft Verurteilten berichtete das Nachrichtenportal "The Australian" (Montag), Pells Anwälte würden spätestens am Mittwoch Berufung beim obersten australischen Gericht gegen die Verurteilung ihres Mandanten beantragen.

Die drei Richter eines Revisionsgerichts in Melbourne hatten am 21. August mit einer Zwei- zu Eins-Entscheidung die erste Revision Pells abgewiesen. Die gesetzliche Frist für den Einspruch gegen dieses Urteil läuft am Mittwoch ab. Allerdings kann das Oberste Gericht in Canberra, der High Court, den Antrag von Pells Anwalt Brett Walker auch ablehnen. Sollte es dem Antrag stattgeben, werde die nächste Verhandlung voraussichtlich erst 2020 stattfinden, berichtet "The Australian" weiter.

Rechtsexperten sind skeptisch

Rechtsexperten schätzen die Erfolgsaussichten einer Berufung eher skeptisch ein. Der High Court ist bekannt dafür, bei Missbrauchsfällen Urteile früherer Instanzen selten zu revidieren. Obwohl das Anwaltsteam von Pell aus hoch angesehenen Juristen bestehe, werde es ein harter Kampf, die Urteile der Jury und des Berufungsgerichts zu revidieren.

Pell war im Dezember von einer Jury für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im Februar war der Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, von denen er mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen muss, bevor ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt werden kann.

Das Urteil hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Der ehemalige Erzbischof von Melbourne und Sydney, der von 2013 bis 2018 das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Der Vatikan hatte das Urteil gegen den Kardinal anerkannt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten Verfahrens für unschuldig erklärt habe und die Berufung vor dem Obersten Gericht noch ausstehe, hieß es in einer Erklärung. Auch der jetzige Erzbischof von Melbourne, Peter Comensoli, hatte erklärt, weiterhin an die Unschuld Pells zu glauben.

Im Revisionsverfahren Ende August sahen die beiden Richter Anne Ferguson und Chris Maxwell die Schuld des Angeklagten als zweifelsfrei bewiesen an. Richter Mark Weinberg dagegen kam zu dem Schluss, die Pell zur Last gelegten Taten seien nicht hinreichend bewiesen; der Kardinal müsse umgehend freigelassen werden. Die gut 200 Seiten starke Begründung des Minderheitsvotums von Richter Weinberg wird nach Ansicht von Experten die Grundlage für die Berufung vor dem Obersten Gericht bilden. Pell sitzt in einem Gefängnis in Melbourne ein. (tmg/KNA)