Tendenz zur "Schwangerschaft auf Probe" werde sich verstärken

Bischöfe kritisieren Bluttest auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Veröffentlicht am 19.09.2019 um 15:39 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Es ist entschieden: Der umstrittene vorgeburtliche Bluttest auf das Down-Syndrom wird in Deutschland künftig von den Krankenkassen bezahlt. Scharfe Kritik an dieser Entscheidung kommt aus den Reihen der katholischen Kirche.

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Die deutschen Bischöfe kritisieren die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken zu vorgeburtlichen Bluttests. "Die Entscheidung berührt den Schutz des ungeborenen Lebens aus unserer Sicht auf empfindliche Weise, denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern", erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, am Donnerstag in Bonn.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen entschied am Donnerstag auf seiner Sitzung in Berlin, dass Bluttests auf das Down-Syndrom künftig bei Risikoschwangerschaften von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden sollen. Die Kosten sollten nur bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten übernommen werden, heißt es. Voraussetzung ist eine ärztliche Beratung. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben. Entscheidend sei für die Kostenübernahme die "individuelle Situation" der Schwangeren. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen. Die neue Regelung soll 2021 in Kraft treten.

Nicht-invasive vorgeburtliche Tests verstärkten die Tendenz, eine Schwangerschaft zuerst als "Schwangerschaft auf Probe" zu betrachten, sagte der DBK-Sprecher weiter. "Das lehnen wir aufgrund der Schutzwürdigkeit jedes menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Zeugung ab." Besonders bedauerlich sei, dass die Kostenübernahme nicht auf eine Anwendung der Tests nach der 12. Schwangerschaftswoche beschränkt worden sei, sagte Kopp. "Die frühe Anwendung der Tests erhöht das Risiko eines Abtreibungsmechanismus weiter, da sich eine Frau nach einem positiven Testergebnis für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungslösung entscheiden kann, ohne die Gründe dafür im Beratungsgespräch offenbaren zu müssen."

Auch die Beschränkung der Kostenübernahme auf "begründete Einzelfälle bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" reiche nicht aus, so der Pressesprecher. "Die leichte Zugänglichkeit, die geringen Kosten und die hohe Sicherheit des Bluttests senken die Hemmschwelle und erhöhen den Druck auf Frauen, sich für eine Anwendung zu entscheiden." Es entstehe der falsche Eindruck, dass die nicht-invasive Pränataldiagnostik harmlos sei.

ZdK warnt vor zunehmender Qualitätskontrolle des ungeborenen Lebens

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) befürchtet, dass es zu einem weiteren Anstieg bei den Abtreibungen wegen Down-Syndroms kommt. Präsident Thomas Sternberg warnte vor einer immer weitergehenden Qualitätskontrolle des ungeborenen Lebens. "Wir dürfen als Gesellschaft nicht zulassen, dass durch eine Kassenzulassung, die in der Verwaltungslogik folgerichtig erscheint, ungewollt die Rechte von Menschen mit Behinderungen schwer verletzt werden."

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, sprach von einer fatalen Entscheidung. "Damit wird sich der Blick auf Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Stück für Stück verändern und sich auch der Druck auf Eltern eines Kindes mit Behinderung deutlich erhöhen."

Die deutschen Bischöfe hatten in der Vergangenheit mehrfach ihre Ablehnung des Tests verdeutlicht. So schrieb der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst, der in der Deutschen Bischofskonferenz für bioethische Fragen zuständig ist, Anfang 2016 in einem Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss, "dass der Praena-Test als reines Selektionsinstrument wirkt". Laut dem Augsburger Weihbischof Anton Losinger, ehemaliges Mitglied der Deutschen Ethikkommission, ist durch den Test eine steigende Abtreibungszahl in Deutschland zu befürchten. "Es geht um Lebensrecht und die Würde des ungeborenen Menschen", so Losinger. Im vergangenen März hatten auch die katholischen Frauenverbände davor gewarnt, den Bluttest zur Regelleistung der Krankenkassen zu machen. (tmg/KNA)

19.9., 16:40 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der Caritas.