Antrag bei Generalsekretär Baldisseri gestellt

Bericht: Bischöfe wollen Frauen-Stimmrecht bei Amazonas-Synode

Veröffentlicht am 08.10.2019 um 12:21 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt/Madrid ‐ Bei einer Synode haben in der Regel nur Bischöfe und einige Priester ein Stimmrecht. Ausnahmen für nichtgeweihte Ordensobere gab es in den vergangenen Jahren immer wieder. Einige Bischöfe haben bei der Amazonas-Synode nun beantragt, auch den teilnehmenden Frauen dieses Recht zu geben.

  • Teilen:

Eine Gruppe von Bischöfen hat sich bei der Amazonas-Synode dafür ausgesprochen, den 35 teilnehmenden Frauen das Stimmrecht zu erteilen. Dazu haben sie einen entsprechenden Antrag bei Kardinal Lorenzo Baldisseri, dem Generalsekretär der Bischofssynode gestellt, berichtete das spanische Nachrichtenportal "Religión Digital" am Montag. Demzufolge sei Baldisseri derzeit dabei, die Meinung der anderen Teilnehmer zu diesem Vorstoß einzuholen. Danach werde er dem Papst den Antrag vorlegen, damit er über die Änderung entscheide.

Es gebe "weder kanonische noch theologische Vorbehalte" gegen ein Stimmrecht für Frauen bei Bischofssynoden, sagte Schwester María Luisa Berzosa Medienberichten zufolge. Die angestrebte Änderung sei "eine natürliche Entwicklung". Die spanische Ordensfrau gehört dem Orden der Töchter Jesu an und nimmt als Beraterin an der Amazonas-Synode teil. Unter den 35 Frauen bei der Synode befinden sich 20 Ordensmitglieder.

HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.

Im Vorfeld der Amazonas-Synode hatte sich die internationale Initiative "Voices of Faith" für ein Stimmrecht von Ordensfrauen ausgesprochen. Die Priorin des Schweizer Benediktinerinnenklosters Fahr, Irene Gassmann, hatte in der vergangenen Woche beklagt, dass "in den vergangenen Monaten diesbezüglich nichts geschehen" sei.

Bei vorausgegangenen Bischofssynoden hatte der Papst bereits eine ähnliche Anpassung vorgenommen, etwa bei der Jugendsynode im vergangenen Jahr. Er änderte die von ihm noch kurz zuvor erlassene neue Geschäftsordnung der Bischofssynode und gewährte teilnehmenden Ordensmännern, die keine Priester waren, das Stimmrecht. Es handelte sich dabei um die beiden Ordensoberen der Maristen und der Schulbrüder. Sie sollten gegenüber den anderen an der Jugendsynode teilnehmenden Generaloberen, die eine Weihe empfangen hatten, nicht diskriminiert werden. Ein Stimmrecht bei Bischofssynoden haben regulär bisher nur die teilnehmenden Bischöfe und Priester. Es bezieht sich hauptsächlich auf die Verabschiedung des Abschlussdokuments, das dem Papst vorgelegt wird. (rom)