Letzte juristische Chance nach Missbrauchsurteil droht zu scheitern

Staatsanwalt beantragt Ablehnung der Berufung von Kardinal Pell

Veröffentlicht am 09.10.2019 um 11:07 Uhr – Lesedauer: 

Melbourne ‐ Ihm bleibt noch diese eine Möglichkeit, um gegen seine Verurteilung wegen Missbrauchs vorzugehen: Doch die Chancen für Kardinal George Pell stehen nach dem neuesten Antrag beim höchsten Gericht Australiens schlecht.

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Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans war im Dezember von einer Jury für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im Februar war der Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, von denen er mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen müsste, bevor ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt werden kann.

Letzte juristische Chance

Ein Revisionsgericht in Melbourne hatte im August die Verurteilung Pells bestätigt. Die Aussage des Missbrauchsopfers sei überzeugend und glaubwürdig gewesen, hieß es in der Begründung der beiden Richter Anne Ferguson und Chris Maxwell. Richter Mark Weinberg hingegen führte in seinem mehrere Hundert Seiten starken Minderheitsurteil aus, die Aussage des Mannes sei nicht konsistent und voller Diskrepanzen gewesen.

Das Urteil hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Der frühere Erzbischof von Melbourne und Sydney, der von 2013 bis 2018 das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Eine Berufung vor dem obersten Gericht ist die letzte juristische Chance Pells, seine Verurteilung aufheben zu lassen. Im Fall einer Zulassung der Berufung ist mit einer Verhandlung erst im kommenden Jahr zu rechnen. (tmg/KNA)