Satzung veröffentlicht: Das sind die Organe des "synodalen Wegs"
Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben die Satzung ihres gemeinsamen "synodalen Wegs" veröffentlicht. Der Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland diene der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses, heißt es in dem sechsseitigen Dokument, dessen endgültige Annahme durch die Vollversammlung des ZdK allerdings noch aussteht. Die Satzung regelt die Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Organe des "synodalen Wegs". Angestrebt sei eine Klärung von zentralen Themen- und Handlungsfeldern.
Demnach wird es auch nach dem offiziellen Startschuss am 1. Advent bei den vier geplanten Foren bleiben. Sie tragen die Titel "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag", "Priesterliche Existenz heute und "Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche". Das vierte Forum, das ursprünglich mit "Sexualmoral" überschrieben war, trägt nun den Titel "Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft".
Erste Synodenversammlung Ende Januar 2020
Neben den Synodalforen sind die Synodalversammlung, das Synodalpräsidium sowie das Erweiterte Synodalpräsidium Gremien des geplanten Reformprozesses. Dem Präsidium gehören neben dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und ZdK-Präsident Thomas Sternberg auch der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode als stellvertretender Vorsitzender sowie einer oder eine der vier Vizepräsident/innen des ZdK an.
Die Synodalversammlung, die erstmals vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 in Frankfurt zusammenkommt, wird maximal 230 Mitglieder umfassen. Neben den 69 Bischöfen und 69 Mitgliedern des ZdK gehören dazu auch Generalvikare, Vertreter der Orden und Priesterräte, der Pastoral- und Gemeindereferenten, der katholischen Fakultäten und der Neuen Geistlichen Gemeinschaften sowie 15 junge Menschen, die zu Beginn des "synodalen Wegs" höchstens 30 Jahre alt sein dürfen. Außerdem können sowohl Bischofskonferenz als auch ZdK jeweils bis zu 10 weitere Mitglieder benennen. Insgesamt sei "eine geschlechter- und generationengerechte Besetzung" anzustreben.
Beschlussfähig ist die Synodalversammlung bei Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln ihrer Mitglieder. Ihre Beschlüsse erfordern zudem eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bischöfe. "Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung", heißt es in der Satzung weiter. Stattdessen müssten die Diözesanbischöfe diese "im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit" als Rechtsnormen erlassen. Voten, die eine gesamtkirchliche Regelung betreffen, werden dem Apostolischen Stuhl als Votum des "synodalen Weges" übermittelt. Eine deutliche Mehrheit der deutschen Bischöfe – Medien berichten von 51 zu 12 bei einer Enthaltung – hatte bereits bei der Herbstvollversammlung in Fulda Ende September für den Satzungsentwurf gestimmt. Mitte Oktober stimmte auch der Hauptausschuss des ZdK dafür. Lediglich die Annahme durch die Vollversammlung des höchsten deutschen Laiengremiums am 22. November steht noch aus.
Kritik an der Satzung hatte es unter anderem aus dem Vatikan gegeben. So hieß es in einem Gutachten des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte, die Themen des "synodalen Wegs" beträfen offensichtlich nicht nur die Kirche in Deutschland, sondern die Weltkirche. Sie könnten "mit wenigen Ausnahmen nicht Gegenstand von Beschlüssen und Entscheidungen einer Teilkirche sein, ohne gegen die Einschätzung des Heiligen Vaters zu verstoßen". Auch könne eine Gleichberechtigung von Bischöfen und Laien bei den Abstimmungen kirchenrechtlich keinen Bestand haben.
Kontroverse Debatte um Satzungsentwurf
Kardinal Marx hatte die Kritik allerdings umgehend zurückgewiesen. Mit Blick auf die Abstimmungsregelung sagte er, dass sich das Schreiben aus dem Vatikan auf einen überholten Satzungsentwurf beziehe. Ohnehin könne kein Beschluss einen Bischof rechtlich binden. Bei Themen von universalkirchlicher Bedeutung hoffe er, "dass Ergebnisse einer Meinungsbildung in unserem Land auch für die Weltkirche und für andere Bischofskonferenzen im Einzelfall hilfreich sind". Er könne aber "nicht erkennen, dass und wieso Fragen, zu denen das Lehramt Festlegungen getroffen hat, jeder Debatte entzogen werden sollen, wie Ihre Schreiben suggerieren".
Neben dem Vatikan übten auch einige deutsche Bischöfe Kritik an der Satzung des "synodalen Wegs". So hatten etwa der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer gegen den nun veröffentlichten Entwurf gestimmt. Beide hatten beim Ständigen Rat Mitte August einen Alternativvorschlag vorgelegt, der vor allem in der Ausrichtung der Foren sowie der Art und Weise der Beschlussfassung abwich. Der Vorschlag wurde jedoch von einer deutlichen Mehrheit der Diözesanbischöfe abgelehnt. (bod)