Finanzminister will reinen Frauen- und Männervereinen Gemeinnützigkeit entziehen

Verlust von Steuervorteilen? Katholische Kirche gelassen

Veröffentlicht am 11.11.2019 um 12:29 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Gibt es Steuervorteile bald nur noch für Vereine, die Frauen und Männer gleichermaßen als Mitglieder akzeptieren? Entsprechende Pläne könnten auch zahlreiche katholische Vereine treffen. Die reagieren jedoch überwiegend gelassen.

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Die katholische Kirche hat auf den möglichen Verlust von Steuervorteilen bei reinen Frauen- und Männervereinen gelassen reagiert. Mehrere katholische Vereine gaben am Montag auf Anfrage von katholisch.de an, von der Neuregelung vermutlich nicht betroffen zu sein. Am Wochenende war ein entsprechender Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bekannt geworden, Vereinen, die nur einem Geschlecht offenstehen, die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) betonte etwa, dass sie auch Männer als Mitglieder akzeptiere und auch im Bundesvorstand sowie den Diözesanvorständen Männer aktiv seien. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) erklärte zwar, grundsätzlich keine Männer als Mitglieder zuzulassen. Trotzdem gehe man davon aus, von den Scholz-Plänen nicht betroffen zu seien, da man kein klassischer Mitgliederverband sei. "Wir sind ein Fachverband der sozialen Arbeit, und in unseren Diensten sind natürlich auch Männer als Mitarbeiter tätig", erklärte Pressesprecherin Nadine Mersch.

Scholz: Wer keine Frauen aufnimmt, sollte keine Steuervorteile haben

Auch der Katholische Männerverein Tuntenhausen, der als bekanntester katholischer Männerverein Deutschlands gilt und enge personelle und programmatische Verflechtungen zur CSU aufweist, betonte, von den Scholz-Plänen nicht berührt zu sein, da man ohnehin nicht gemeinnützig sei. Unklarheit herrschte dagegen noch beim Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), in dem Männer – ähnlich wie beim SkF – laut Satzung keine Mitglieder werden können. "Wir wissen noch nicht, welche Auswirkungen die Pläne des Bundesfinanzministers für uns eventuell haben", sagte Pressesprecherin Ute Hücker.

Scholz hatte am Wochenende erklärt, derzeit an einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts zur arbeiten. "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", so der Minister gegenüber der "Bild am Sonntag". Es gebe "deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen", führte Scholz aus, der gemeinsam mit Klara Geywitz derzeit auch für den SPD-Vorsitz kandidiert. Obwohl Scholz ausdrücklich von Männervereinen sprach, wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts auch Frauenvereine treffen würde.

CSU lehnt Scholz-Pläne strikt ab

Die CSU lehnte die Pläne in einer ersten Reaktion strikt ab. "Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch", sagte Generalsekretär Markus Blume am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. "Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen", betonte Blume. Wer so Politik mache, ignoriere die kulturelle Vielfalt der Vereine. "Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht", so der CSU-Politiker.

Mit der Geschlechterfrage hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung im Jahr 2017 befasst: Demnach war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit.   Damals hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine wie Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre auswirken könnte. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzungen für Steuervorteile. (stz)