Missbrauch: Ackermann entschuldigt sich für PKW-Maut-Vergleich
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat sich für seinen Vergleich der Missbrauchszahlungen aus Kirchensteuermitteln mit der gescheiterten PKW-Maut entschuldigt. "Der Vergleich war zu salopp und unpassend. Den würde ich nicht wiederholen", sagte der Trierer Bischof auf Anfrage von katholisch.de am Montag. "Menschen, die sich dadurch verletzt fühlen, bitte ich um Entschuldigung." Zuvor hatte unter anderem die Reformbewegung "Maria 2.0" die Aussage Ackermanns kritisiert. Der Vergleich sei "zynisch und verhöhnt die Opfer", heißt es in einer Pressemitteilung der Bewegung.
Bei einem Pressegespräch am Sonntag hatte der Bischof gesagt, dass es keine Alternative von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln gebe. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte Ackermann. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen. "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", sagte der Bischof.
Die Reformbewegung "Maria 2.0" kritisierte den Vorschlag Ackermanns auch inhaltlich. Es könne in keinem Fall sein, "das kollektive Versagen der Bischöfe und ihrer leitenden Mitarbeiter auf die Gemeinschaft der Gläubigen zu übertragen und sie als Solidargemeinschaft in Haftung zu nehmen". "Diese Idee der 'Vergesellschaftung' von Wiedergutmachungen für begangene Verbrechen ist abstoßend", so Lisa Koetter, die Initiatorin der Bewegung. Der Vorschlag Ackermanns bedeute, dass Missbrauchsopfer, die Kirchensteuerzahler sind, ihre Entschädigungen selbst zahlen müssten. Die Bischöfe müssten stattdessen "als verantwortliche Dienstherren mit einem Teil ihres Gehaltes" herangezogen werden. Wo Missbrauchstäter nicht mehr lebten, solle auch auf das Vermögen der Bischöflichen Stühle zugegriffen werden.
Einsatz von Kirchensteuermitteln bei Neuregelung von Entschädigung?
Unstrittig sei, "dass immer zuerst der Täter, sofern er noch lebt, auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden muss", sagte Ackermann gegenüber katholisch.de. Bei verstorbenen Tätern sei dies aber nicht mehr möglich. In seinem Bistum erfolgten die Entschädigungsleistungen dann ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls. "Hier ist auch nicht an eine Änderung gedacht", so Ackermann. Angesichts einer möglichen Neuregelung der Missbrauchsentschädigung sieht es der Bischof allerdings als notwendig an, "auch darüber zu sprechen, ob dazu Kirchensteuermittel genutzt werden können". Einen Vorschlag zur Neuregelung hatte eine Expertengruppe bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Herbst in Fulda vorgelegt. Demnach könnten Missbrauchsopfer in Zukunft bis zu 400.000 Euro erhalten.
Der Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller hatte die deutschen Bischöfe Ende September ebenfalls dazu aufgerufen, auf Teile ihres Gehalts zu verzichten und das Geld stattdessen einer Stiftung für die Missbrauchsopfer zukommen zu lassen. Der Jesuitenpater Klaus Mertes und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, hatten zuletzt davor gewarnt, Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln zu finanzieren. (cbr)