Modell auch für Deutschland denkbar?

Bistum Basel regelt Taufen durch Laien neu

Veröffentlicht am 12.11.2019 um 12:00 Uhr – Lesedauer: 

Basel/Bonn ‐ Im Bistum Basel in der Schweiz können künftig auch Laien dauerhaft Taufen vornehmen. Die neue Regelung soll Pfarrer entlasten. Möglich ist das Modell laut Kirchenrecht auch in Deutschland – doch wird in Zukunft auch hierzulande davon Gebrauch gemacht?

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Beichtgespräche, Pfarrgemeinderatssitzungen, Hochzeiten und Beerdigungen: Die Woche eines Pfarrers ist oft voll. Entlastung ist da kaum möglich, sind schließlich viele seelsorgerische Dienste nur geweihten Priestern gestattet. Das Bistum Basel in der Schweiz wagt nun eine Änderung: Künftig können nicht-geweihte Seelsorger – und damit auch Frauen – taufen.

Anfang November erteilte der Baseler Bischof Felix Gmür zwei Pfarreiseelsorgerinnen ohne Leitungsfunktion eine Taufvollmacht. Der Oberhirte ist im Umgang mit Forderungen nach Neuerungen in der katholischen Kirche kein Unbekannter: Öffentlich hinterfragt er den Zölibat, fordert die Verschiebung von Machtverhältnissen in der Kirche und eine Änderung der Stellung von Frauen. Auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare befürwortet er in seinem Bistum.

Dass Laien taufen können, ist dagegen nicht neu: Schon seit Gmürs Vorgänger, dem jetzigen Kardinal Kurt Koch, gab es im Bistum Basel diese Möglichkeit. Mit dieser Regelung macht das Bistum Basel Gebrauch vom Kirchenrecht, dem "Codex des Kanonischen Rechtes". Festgeschrieben ist das im Canon 517 § 2 und 861 § 2: Hatte eine Pfarrei keinen leitenden Pfarrer, übernahmen Laien als Gemeindeleiterinnen und -leiter die Verantwortung für die Seelsorge – und erhielten damit eine außerordentliche Taufvollmacht. Pfarreien, die einen eigenen Pfarrer hatten, profitierten allerdings nicht von dieser Regelung.

Etwas Ähnliches gab es bereits in Aachen

Mit der neuen Regelung, angelehnt an den Canon 861 § 2, geht das Bistum nun einen Schritt weiter: Seit Juli ist es in allen Pfarreien innerhalb der Diözese möglich, dass Gemeindeseelsorger ohne Weihe, in Deutschland vergleichbar mit Pastoral- und Gemeindereferenten, eine Taufvollmacht erhalten – ungeachtet dessen, ob ein Pfarrer oder ein Laie sie leitet. Taufen können diese Gemeindeseelsorger nun also in allen Pfarreien. Die Entlastung spielt dabei eine große Rolle. Beantragt werden muss diese neue Taufvollmacht beim Bischof, anders als bei Gemeindeleitern, die diese weiterhin automatisch innehaben. Eine Voraussetzung gibt es für die Seelsorger jedoch trotzdem: Auch sie müssen eine "Missio canonica" vorweisen, eine kirchliche Beauftragung. In Deutschland wird diese etwa Religionslehrern,  Pastoral- und Gemeindereferenten als kirchlicher Verkündigungs- und Lehrauftrag erteilt.

Bild: ©picture alliance/Eventpress/Eventpress Stauffenberg

Thomas Schüller ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster.

Für den Kirchenrechtler Thomas Schüller ist diese neue Regelung im Bistum Basel "ein sehr weitreichender Schritt" – zumindest in Europa, denn auf anderen Kontinenten nutze man diese rechtliche Möglichkeit zur Erteilung der außerordentlichen Taufvollmacht an Laien häufiger. In Deutschland habe ein Bischof nur einmal davon Gebrauch gemacht, sagte er gegenüber katholisch.de. Der mittlerweile emeritierte Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff, der die Diözese von 1994 bis 2005 leitete, habe im Falle einer Vakanz in einer Pfarrei, Taufvollmachten an Laien erteilt. Trat also ein Pfarrer ab und ein Nachfolger ließ auf sich warten, konnten die dortigen pastoralen Mitarbeiter, anders als in der Schweiz, nur in dieser kurzen Zeitspanne taufen.

Ein Modell für die deutschen Bistümer?

Sind Ausweitungen der Taufvollmachtsregelung in Zukunft auch in Deutschland wieder denkbar? Derzeit zumindest noch nicht. Im Moment denkt wohl keine Diözese über so einen Schritt nach. Auch unterscheiden sich die Aufgaben von Pastoral- und Gemeindereferenten von Bistum zu Bistum: Meist sind sie stark in die Katechese und Begleitung verschiedener Gruppen eingebunden, woanders leiten sie dagegen sogar Beerdigungen.

Doch die Zahl von Diakonen und vor allem Priestern wird in den kommenden Jahren weiterhin sinken. Deshalb denkt Schüller, dass die Situation in zehn Jahren anders aussehen könnte: "Ich kann mir in der einen oder anderen deutschen Diözese schon vorstellen, dass sich ein Bischof damit auseinandersetzen wird". Denn dann werden die Bischöfe vor einer Entscheidung stehen: Entweder sie nehmen in Kauf, dass Eltern lange auf einen Tauftermin warten oder sie nutzen ihren Spielraum im Kirchenrecht und beauftragen erfahrene Frauen und Männer in der Seelsorge mit der Taufvollmacht. Diese Einschätzung muss jedoch jeder einzelne Diözesanbischof selbst treffen.

Von Melanie Ploch