Über Jahrzehnte in den Bistümern Köln, Münster und Essen tätig

Priester zweimal wegen Missbrauchs verurteilt – doch weiter Seelsorger

Veröffentlicht am 12.11.2019 um 14:42 Uhr – Lesedauer: 

Köln/Münster/Essen ‐ Gleich drei deutsche Diözesen sind betroffen: Ein Priester war trotz zweifacher Verurteilung wegen Missbrauchs jahrzehntelang weiter als Seelsorger tätig. Der Fall werde gründlich aufgearbeitet und die Verantwortlichen namentlich genannt, heißt es.

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Obwohl ein Priester des Erzbistums Köln zweimal wegen Missbrauchs verurteilt wurde, hat er über Jahrzehnte als Seelsorger in drei Diözesen gewirkt. Die Bistümer Köln, Münster und Essen riefen am Dienstag mögliche weitere Missbrauchsopfer auf, sich zu melden. Der heute 85 Jahre alte Geistliche sei inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig.

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass ein zweimal rechtskräftig verurteilter Priester weiter in der Seelsorge bleiben konnte. Der Fall werde gründlich aufgearbeitet und die Verantwortlichen nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. "Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt", so Vogt.

Haft- und Bewährungsstrafe

Der seit 1960 in Köln und dann in Essen-Kettwig tätige Priester wurde nach den Angaben 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt. Seit 1973 war er in verschiedenen Orten des Bistums Münster tätig, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein Jahr später kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, war im Mai 2019 durch ein Schreiben auf den Fall aufmerksam gemacht worden, wie es hieß. Das Erzbistum Köln habe daraufhin der Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die derzeit alle Missbrauchsfälle der Erzdiözese untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer übermittelt. Die Akten seien teilweise sehr lückenhaft. Die Kanzlei prüfe aber nun, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren Seelsorgeeinsatz zu verantworten hatte. (KNA)