Standpunkt

Entschädigungen: Kirche muss Ruf nach Solidarität glaubhaft vermitteln

Veröffentlicht am 15.11.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die Entschädigungen an Missbrauchsopfer sollen aus Kirchensteuermitteln finanziert werden. Doch wenn die Kirchenoberen die Gläubigen von dieser Solidarität überzeugen wollen, dürfen sie nicht immer den gleichen Fehler machen, meint Joachim Frank.

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Es ist immer der gleiche Fehler: Kollektivierung von Verantwortung dann, wenn man die damit verbundenen Lasten selber nicht tragen will oder kann. Reservierung von Verantwortung, wenn man die damit verbundene Macht nicht teilen möchte.

Der Ruf nach einer "solidarischen" Finanzierung der Entschädigung von Missbrauchsopfern klänge ansprechender oder anschlussfähiger aus dem kirchlichen Lautsprecher, wenn dem Kirchenvolk nicht aus der gleichen Box entgegenschallte, es solle sich auf dem "synodalen Weg" in seine angestammte Rolle fügen: Die Laien beraten, das Lehramt entscheidet.

Dabei soll es doch auf diesem Weg gerade um die Beseitigung jener Missstände gehen, die in der Kirche wuchern konnten, weil ein abgehobener (theologisch: ontologisch differierender) Kleriker-Stand Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens und der Organisation moderner Gesellschaften nicht auf sich selbst angewandt wissen wollte. Und das sollte sich jetzt auf dem "synodalen Weg" fortsetzen? Verantwortung ist keine Einbahnstraße. Oder biblisch gesprochen: keine Himmelsleiter, auf der man nur von oben nach unten klettern könnte. Deswegen ist die viel diskutierte Verbindlichkeit für den "synodalen Weg" so wichtig, damit den Mitwirkenden nicht schon unterwegs schwindelig wird, weil sie sich verschaukelt vorkommen.

Dass Verantwortung in zwei Bewegungsrichtungen zu denken ist, hat dann auch Folgen für die Entschädigung von Missbrauchsopfern. Anders als von manchen behauptet, die sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht in eine Solidargemeinschaft mit Missbrauchstätern und Vertuschern zwingen lassen wollen, hat der Begriff Solidarität beim Thema Entschädigung ja durchaus seinen Sinn: als Solidarität mit den Opfern nämlich. Soll diese sich nun in weit höheren Summen ausdrücken als bisher, dann ist zwangsläufig die Kirche als Gemeinschaft gefordert. Erstens weil aus dem Privatvermögen der Täter schlechterdings nicht so viel zu holen sein wird. Und zweitens weil bei Leistungen aus anderen kirchlichen Quellen auch nur Geld fließen kann, das niemandem anderen gehört als den Gläubigen. Das war doch die Erkenntnis aus dem Skandal um die Finanz-Eskapaden des Limburger Ex-Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst: Es gibt kein Vermögen, das qua Amt (oder gar qua Person) einem Bischof oder sonst einem kirchlichen Funktionär gehörte. Deswegen ist zum Beispiel die Rede von "bischöflichen Stühlen" als Vermögensträgern irreführend.

"Was alle angeht, das soll von allen entschieden werden." Nur wenn die Entscheider in der Kirchenhierarchie endlich dieses viel zitierte Rechtsprinzip beherzigen (und anwenden!), dürfen sie in der Frage der Entschädigung auch die Bitte formulieren: "Was uns angeht, das möge von allen getragen werden."

Von Joachim Frank

Der Autor

Joachim Frank ist Chefkorrespondent des "Kölner Stadt-Anzeiger" und der "Mitteldeutschen Zeitung". Außerdem ist er Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP). Die GKP verleiht mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Katholischen Medienverband alljährlich den Katholischen Medienpreis.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.