Trierer Bischof schreibt Gläubigen

Nach vorläufigem Stopp: Ackermann will an Pfarreienreform festhalten

Veröffentlicht am 30.11.2019 um 16:57 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Die "Pfarreien der Zukunft" im Bistum Trier liegen erst einmal auf Eis. Die Kleruskongregation prüft die eingegangenen Beschwerden. Bischof Stephan Ackermann will an der Neustrukturierung festhalten - und wendet sich an Befürworter und Gegner.

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Trotz des vorläufigen Stopps der Pfarreienreform durch den Vatikan will der Trierer Bischof Stephan Ackermann grundsätzlich an ihr festhalten. "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass der mit der Synode eingeschlagene Weg, den wir mit dem Umsetzungsgesetz konkretisiert haben, ein guter Weg in die Zukunft ist", schreibt Ackermann in einem Brief an die Gläubigen seines Bistums, der in allen Gottesdiensten am ersten Advent verlesen wird. In diesem Sinn werde er auch gegenüber den römischen Behörden Stellung nehmen.

Die geplante Pfarreienreform des Bistums Trier ist eine der Maßnahmen, die im Zuge der Trierer Diözesansynode (2013-2016) beschlossen wurde. Sie sieht vor, dass die 887 Pfarreien und 172 Pfarreiengemeinschaften durch 35 sogenannte Pfarreien der Zukunft ersetzt werden. Dieser Plan wurde von zahlreichen Protesten begleitet. Vergangene Woche hatte Ackermann die Dekrete veröffentlicht, mit denen die ersten 15 Großpfarreien zum 1. Januar 2020 offiziell errichtet werden sollten. Wenig später wurde bekannt, dass die römische Kleruskongregation den Vollzug des "Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016" ausgesetzt hat. Vorausgegangen waren Beschwerden der Trierer Initiative "Kirchengemeinde vor Ort" sowie der Priestergemeinschaft "Unio Apostolica". Am Dienstag teilte die Diözese mit, dass Ackermann die Dekrete zur Umsetzung der Pfarreienreform in seiner Diözese zurücknehmen wird.

"Gegeneinander verschiedener Parteiungen" helfe niemandem

Die Beschwerden gegen das Umsetzungsgesetz seien rechtmäßig, so Ackermann in seinem Brief weiter. Nun gelte es, den Ausgang der Prüfung durch die Kleruskongregation abzuwarten. Gleichzeitig müsse man Lösungen finden, damit die Seelsorge gewährleistet bleibe und angemessene Rahmenbedingungen für alle Haupt- und Ehrenamtliche geschaffen würden, die von der Aussetzung des Gesetzes betroffen sind. Zudem sollten sich diejenigen, die durch die Entscheidung aus dem Vatikan "innerlich verärgert und enttäuscht sind", weiter für die Umsetzung der Synode einsetzen. Diejenigen, die die römische Entscheidung begrüßten, bittet der Bischof "um einen konstruktiven Geist, einen gemeinsamen Weg zu finden zum Segen für die Menschen im Bistum Trier". Eine Polarisierung und ein "Gegeneinander verschiedener Parteiungen" helfe niemandem, betont Ackermann.

Die Priestergemeinschaft hatte in ihrem Beschwerdebrief an den Vatikan moniert, dass durch die Reform die kirchenrechtlich vorgesehene Leitungsvollmacht der Pfarrer eingeschränkt werde. So sollten die Großpfarreien von einem Team aus einem Pfarrer und zwei Laien geleitet werden. Die Mehrheit der Priester übernehme künftig keine Leitungsaufgaben und werde im Gesetz nicht erwähnt, so die Priestergemeinschaft. "Sie haben lediglich einen Status als untergeordnete Mitarbeiter des Leitungsteams wie die angestellten Gemeinde- und Pastoralreferenten auch, ohne jegliche Leitungs- und Hirtenaufgabe", heißt es in dem Schreiben. Das sei eine "Entkopplung von Priesterweihe und Hirtenamt". (mal)