Kirche müsse Opfern auch pastorale Ressourcen zur Verfügung stellen

Theologin Keul: Auch Leid durch Vertuschung entschädigen

Veröffentlicht am 26.02.2020 um 12:35 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Freiburg ‐ Nicht nur die Missbrauchstaten selbst, auch ihre Vertuschung richte Schaden an: Dieser Aspekt findet laut der Würzburger Theologin Hildegund Keul viel zu wenig Beachtung. Deshalb fordert sie eine weitergehende Entschädigung.

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Die Würzburger Fundamentaltheologin Hildegund Keul fordert eine stärkere Berücksichtigung des psychischen Leids durch Vertuschung. "Auch Vertuschung richtet verheerenden Schaden an", schreibt Keul in einem Gastkommentar in der "Herder Korrespondenz" (März-Ausgabe). Theologisch müsse man sogar von einer institutionellen Verweigerung einer Gotteserfahrung sprechen.

Denn für die Opfer sexualisierter Gewalt gehe es "um Auferstehung im Hier und Jetzt", wenn sie sich einer anderen Person oder der Institution, in der der Missbrauch stattfand, anvertrauen. Dieser "Moment der Offenbarung" sei laut Keul ein "heiliger Moment" für die Offenbarenden, in dem "das Glücken von Leben" auf dem Spiel stehe.

Deshalb komme der Reaktion auf diese Offenbarung große Bedeutung zu: "Reagiert die Institution mit Abwehr, mangelndem Willen zur Umkehr und sogar Diskreditierung der Opfer, so potenziert sie die destruktiven Machtwirkungen, die der Missbrauch längst in Gang gesetzt hat." Für die Betroffenen bedeute das zusätzliches psychisches Leid. Dies könne zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder sogar zum Suizid führen. Aus diesem Grund müsse es bei der Debatte um sexuellen Missbrauch zwingend auch um die Vertuschung und ihre Folgen gehen.

Verantwortung für Vertuschung liegt nicht bei Kirchensteuerzahlern

Genau wie die Tat des sexuellen Missbrauchs verlange auch seine Vertuschung nach Entschädigung, "weil sie die Vulnerabilität der Überlebenden erhöht und die Gewaltsamkeit des primären Missbrauchs potenziert". Eine Entschädigung aus Kirchensteuermitteln steht dabei für die Theologin außer Frage, da die Verantwortung für die Vertuschung nicht bei den Kirchensteuerzahlern, sondern bei Klerikern in kirchlichen Führungspositionen liege.

Kirche sei jedoch nicht nur zur Entschädigung durch Geld verpflichtet. Stattdessen müsste geklärt werden, "welche pastoralen, spirituellen und theologischen Ressourcen" Kirche Opfern zur Verfügung stellen könne. Aus theologischer Perspektive fragt Keul: "Was kann der Auferstehungsglaube dazu beitragen, dass Menschen den Machtwirkungen ihrer Wunden und Narben ein Stoppschild setzen können?" Hier gelte es neben Personal auch Kirchensteuermittel einzusetzen. (cst)