Gericht kassiert aber außerordentliche Kündigung

Rechtsextreme Kinderpflegerin darf nicht bei der Caritas arbeiten

Veröffentlicht am 27.02.2020 um 14:04 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Eine Caritas-Kita musste entdecken, dass eine Mitarbeiterin rechtsextreme Meinungen vertritt und fremdenfeindliche Demos besucht. Die Konsequenz: Kündigung. Das wurde nun vor Gericht kassiert – zumindest teilweise.

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Eine Einrichtung der Caritas Würzburg hat einer Kinderpflegerin gekündigt, die sich in rechtsextremen Kreisen bewegt und sich an fremdenfeindlichen Demonstrationen beteiligt hat. Wie der Verband aber am Donnerstag erläutert, sah das Landesarbeitsgericht Nürnberg eine außerordentliche Kündigung nicht als rechtens an. Stattdessen wurde der nunmehr ehemaligen Mitarbeiterin eine ordentliche Kündigung ausgesprochen.

Die Caritas betont, dass die Kündigung "unumgänglich" gewesen sei. Eltern hätten die Caritas darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterin einer Kindertageseinrichtung am Untermain in sozialen Medien "ideologisch eindeutige" Bilder und Videos verbreitet habe. "Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen", stellte der Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes, Domkapitular Clemens Bieber, klar. Die Caritas stehe für ein christliches Welt- und Menschenbild und für Integration statt Ausgrenzung. Gerade in der Erziehung und Begleitung von Kindern spielten diese Werte eine zentrale Rolle, so Bieber weiter: "Ethnozentrismus, Nationalismus und Islamophobie haben dort nichts zu suchen." In der Arbeit mit Kindern brauche es ein Wertefundament, das Demokratie und Menschenwürde uneingeschränkt achtet.

Kirchlicher Dienst nicht mit Fremdenhass vereinbar

Im Dienst habe sich die gekündigte Frau zwar nichts zu Schulden kommen lassen, auch nicht gegenüber Kindern mit Migrationshintergrund. Die eindeutige Positionierung in der Öffentlichkeit habe dem Träger der Kindertageseinrichtung aber keine andere Wahl gelassen, als eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Mit einer Abmahnung wäre es nicht getan gewesen, zitiert der Verband eine Stimme aus seiner Rechtsabteilung. Das hatte zunächst auch das Amtsgericht in der ersten Instanz so gesehen. In der zweiten Instanz erkannte das LAG Nürnberg allerdings mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die außerordentliche Kündigung aufgrund der fehlenden vorherigen Abmahnung für nicht rechtens. Bei der Caritas stieß das Urteil auf Unverständnis, da es sich nicht um einen einzelnen Verstoß gehandelt hätte, sondern um eine "Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei". Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Rassismus ist mit einer Anstellung im kirchlichen Dienst nicht vereinbar. Seit 2015 steht in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" explizit, dass Fremdenhass nicht mit den "tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche" zu vereinbaren ist. Gegen diese Grundsätze darf kein kirchlicher Mitarbeiter öffentlich eintreten. Gegenüber katholisch.de erläuterte ein Sprecher des Diözesancaritasverbandes, dass die grundsätzliche Zulässigkeit der Kündigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse aufgrund von rechtsextremer Betätigung von beiden Instanzen nicht in Frage gestellt worden sei. (fxn)