Mit 15 Teilnehmern: Sachsen erlaubt ab Montag wieder Gottesdienste!
18.05 Uhr: Bayerische Bischöfe erarbeiten Schutzkonzept für Gottesdienste
In Bayern soll es voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste in den Kirchen mit Gläubigen geben. Das teilte die Pressestelle der Freisinger Bischofskonferenz am Freitagabend mit. Die katholischen bayerischen Bischöfe wollen demnach in Absprache mit der Staatsregierung ein Schutzkonzept erarbeiten, das die Wiederaufnahme möglich macht.
Einvernehmlich vereinbarten am Freitag die Oberhirten der sieben (Erz-)Diözesen Bamberg, München, Passau, Regensburg, Augsburg, Eichstätt und Würzburg in einer anlässlich der Corona-Krise einberufenen Telefonkonferenz, ihr Vorgehen zu koordinieren. Dazu wollen sie Regeln etwa zu Hygiene, Mindestabstand und Teilnehmerzahl erarbeiten, mithilfe derer gemäß der staatlichen Vorgaben eine weitere Verbreitung des Coronavirus verhindert werden soll.
Unter dem Vorsitz des Münchner Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, tauschten sich die Bischöfe laut Mitteilung über die Situation in ihren Diözesen und über die seelsorglichen Nöte der Bevölkerung, insbesondere der Erkrankten, der Familien sowie älterer und alleinstehender Menschen, aus. "Wir hoffen, dass mit einem der schwierigen Situation angemessenen Schutzkonzept im Mai in unseren Kirchen schrittweise wieder Gottesdienste möglich sein werden", erklärte Marx. (KNA)
18 Uhr: Potsdam erlaubt Taufen und Trauerfeiern mit bis zu 20 Personen
In Brandenburg sollen religiöse Zeremonien aus wichtigem Anlass mit bis zu 20 Teilnehmern wieder stattfinden können. Das teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einer Telefonschalte seines Kabinetts mit. Dabei wurde die neueste Fassung der Brandenburger Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen.
Als Beispiele nannte Woidke Taufen und Trauerfeiern. Öffentliche Gottesdienste bleiben dagegen auch weiter verboten. "Wir sind mit den Kirchen in engem Kontakt", sagte Woidke. Er selbst habe zu diesem Thema mit dem Berliner Erzbischof Heiner Koch und dem evangelischen Bischof Christian Stäblein telefoniert. "Wir sind einen wichtigen Schritt gegangen, dass wir erste Veranstaltungen aus besonderem Anlass wieder möglich machen." Man sei aber auch "im kirchlichen Bereich weit von der Normalität entfernt". Seitens der Kirchen gebe es dennoch ein "großes Verständnis dafür, dass die Maßnahmen, die wir getroffen haben, umgesetzt werden müssen".
"Wir haben in Deutschland die stärksten Einschränkungen bürgerlicher Rechte beschlossen, die wir jemals hatten", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Ihn habe es geschmerzt, dass besonders die Kirchen davon betroffen seien, betonte der frühere evangelische Pfarrer. "Gerade im ländlichen Raum sind aber die, die regelmäßig in die Kirchen gehen, in der höchsten Risikogruppe." Man sei fest entschlossen, hier weitere Möglichkeiten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu schaffen. (KNA)
17.20 Uhr: Strafe für Pariser Pfarrer wegen geheimen Ostergottesdienst
Ein traditionalistischer Pariser Priester soll 135 Euro Strafe für die Feier einer geheimen Osternacht zahlen. Ein Anwohner habe das Orgelspiel gehört und die Polizei auf die geheime Messe aufmerksam gemacht, berichteten französische Medien.
Die Polizei schätzt, dass zwischen 20 und 40 Geistliche und Gläubige an der Messe in der Kirche Saint-Nicolas-du-Chardonnet im fünften Arrondissement von Paris teilnahmen. In einem Video der Messe ist zu sehen, dass die Teilnehmer keinen Abstand voneinander hielten.
Der Priester gehört den Berichten zufolge der traditionalistischen Piusbruderschaft an. Er kündigte an, gegen die Strafe vorzugehen. Innenminister Christophe Castaner bezeichnete den Priester als "unverantwortlich".
Auch der Pariser Erzbischof Michel Aupetit soll laut Medienberichten am Ostersamstag eine Messe mit etwa 20 weiteren Geistlichen in der "Ersatzkathedrale" Saint-Germain-l'Auxerrois gefeiert haben. Als Erzbischof soll er aber eine Sondergenehmigung erhalten haben.
In Frankreich gelten wegen der Corona-Pandemie strenge Ausgangsbeschränkungen. Für Messen und Beerdigungen brauchen Priester und Gläubige eine Sondererlaubnis. Bei Beisetzungen sind höchstens 20 Personen zugelassen. (KNA)
16 Uhr: Papst: Pandemie mahnt zu einem Wandel des Lebensstils
Papst Franziskus hat angesichts der Corona-Pandemie erneut zu Solidarität gemahnt. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen hänge von der Verantwortung jedes einzelnen ab. Jede Handlung habe Konsequenzen für andere, schrieb Franziskus in einem Beitrag für die spanische Zeitschrift "Vida Nueva" (Freitag). Die Krise mache deutlich, dass die Menschheitsfamilie sich auf der Suche nach einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung zusammenschließen müsse.
Der Papst warnte vor einer "Globalisierung der Gleichgültigkeit". Die Pandemie werfe die Frage nach der Bereitschaft auf, einen Lebensstil zu ändern, der viele Menschen in Armut stürze, und stattdessen eine nüchterne und menschlichere Lebensweise zu fördern. Dazu gehörten aus Sicht von Franziskus auch eine gerechte Ressourcenverteilung und Maßnahmen gegen die Umweltzerstörung. "Wir können uns nicht erlauben, die gegenwärtige und künftige Geschichte mit dem Rücken zum Leiden unzähliger Menschen zu schreiben", so das Kirchenoberhaupt. (KNA)
15:05 Uhr: Sachsen erlaubt ab Montag kleine Gottesdienste
In Sachsen sind von Montag an Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern erlaubt. Darauf hat sich das sächsische Kabinett verständigt. "Wir erlauben Gottesdienste in einem geringen Umfang", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in Dresden. Erlaubt seien 15 Teilnehmer bei religiösen Versammlungen sowie zusätzlich ein Pfarrer und ein Kantor.
Die neue sächsische Corona-Schutzordnung regelt von Montag an Lockerungen für das öffentliche Leben. Unter anderem dürfen alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. In Sachsen soll es aber von Montag an im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maskenpflicht geben. Bundesweit werden Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrechterhalten.
Die Kirchen in Deutschland hatten eine Lockerung der Corona-Regelungen auch für Gottesdienste gefordert. Bisher gibt es bundesweit noch kein einheitliches Vorgehen für eine Wiederzulassung religiöser Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundes und der Religionsgemeinschaften wurde aber vereinbart, religiöse Feiern stufenweise wieder zu ermöglichen - unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände. Bund und Länder wollen am 30. April über den weiteren Umgang mit den Corona-Einschränkungen beraten. (epd)
14:55 Uhr: Bischofskonferenz setzt auf baldige öffentliche Gottesdienste
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die beabsichtigte Aufhebung des Verbots religiöser Zusammenkünfte begrüßt. Möglichst bald nach dem 30. April sollten wieder Gottesdienste stattfinden dürfen, sagte er am Freitag in Bonn. Der Limburger Bischof würdigte die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Staat. "Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen."
"Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will", sagte Bätzing nach einem Treffen von Vertretern von Religionsgemeinschaften im Bundesinnenministerium.
Die Religionsgemeinschaften würden nun kurzfristig Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden sollten, erläuterte der Konferenzvorsitzende. Ziel solle es sein, religiöse Veranstaltungen möglichst bald nach dem 30. April wieder zuzulassen. Die Einzelheiten müssten dann auf Länderebene erläutert werden. Am 30. April ist die nächste Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten vorgesehen. (KNA)
14 Uhr: Aussetzung öffentlicher Gottesdienste in Bayern noch bis Mai
Der Großteil der bayerischen Bistümer hat am Freitag mitgeteilt, dass entsprechend den staatlichen Bestimmungen öffentliche Gottesdienste bis 3. Mai wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden werden. Dies gilt sowohl für die Erzbistümer München und Freising sowie Bamberg als auch für die Bistümer Augsburg, Regensburg und Würzburg. Das Bistum Passau verwies darauf, dass die Diözesanleitung erst am kommenden Dienstag darüber beraten werde, wie weiter zu verfahren sei. Man wolle die Gesprächsergebnisse auf Bundes- beziehungsweise Landesebene abwarten.
In Eichstätt hatte Bischof Gregor Maria Hanke bereits am Donnerstag den Stufenplan zur Lockerung der Maßnahmen kritisiert. Es sei für ihn nicht verständlich, dass die Kirchen mit ihrem Dienst darin keinerlei Platz gefunden hätten. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer betonte seinerseits, dass die Kirche "bisher aus Überzeugung und in Übereinkunft mit den staatlichen Regelungen große Opfer gebracht und zuletzt an Ostern schmerzhaft auf vieles verzichtet" habe. Sein Bistum werde in den kommenden Wochen Hilfen und Maßgaben erarbeiten, damit möglichst alle Pfarreien die Voraussetzungen erfüllen könnten, Anfang Mai wieder öffentliche Messen zu feiern. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx und der Würzburger Bischof Franz Jung verlängerten am Freitag per Dekret die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste. Die Bistümer folgen damit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen und des allgemeinen Versammlungs- und Veranstaltungsverbots durch die bayerische Staatsregierung. Alle Bistümer erinnerten an ihre Angebote in der Online-Seelsorge sowie an die Live-Übertragungen von Gottesdiensten.
In einem ebenfalls am Freitag veröffentlichten Schreiben an die pastoralen Mitarbeiter der Münchner Erzdiözese verweisen Generalvikar Christoph Klingan und die Amtschefin des Ordinariats, Stephanie Herrmann, auf die "Aussicht auf eine schrittweise Lockerung von Beschränkungen für Gottesdienste, wenn seitens der Kirchen entsprechende Schutzkonzepte mit dem Freistaat abgestimmt werden". Derzeit werde an solchen Konzepten bereits gearbeitet, "um mit einem beschränktem Personenkreis bei Einhaltung konkret definierter Abläufe und hygienischer Rahmenbedingungen tatsächlich wieder Gottesdienste feiern zu können". Die Verlängerung der bestehenden Beschränkungen sei ein "schwerer Eingriff in das kirchliche Leben, der uns alle wirklich sehr schmerzt", heißt es in dem Schreiben. Gleichwohl sei es angesichts der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Gebiet der Erzdiözese eine notwendige Maßnahme, "mit der wir als Kirche weiter unseren Beitrag leisten", die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Klingan und Herrmann dankten allen pastoralen Mitarbeitern für ihren Einsatz. Damit werde deutlich, dass die Kirche auch in der Krise für die Menschen da sei. (KNA)
13:45 Uhr: Evangelische Kirche kündigt Schutzkonzepte für Gottesdienste an
Die evangelische Kirche will in der kommenden Woche Schutzkonzepte vorlegen, die eine baldige Wiederaufnahme von Gottesdiensten ermöglichen sollen. Diese würden mindestens Abstands- und Hygieneregeln enthalten, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, nach einem Gespräch im Bundesinnenministerium am Freitag. Damit sollen Vorkehrungen getroffen werden, um religiöse Veranstaltungen auch während der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Dutzmann sagte, die Konzepte sollen Grundlage für die am 30. April geplanten Beratungen von Bund und Ländern über mögliche weitere Lockerungen sein. Ziel sei, "möglichst bald" danach wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich. In einigen Landeskirchen gibt es seinen Angaben zufolge bereits Konzepte.
Innenstaatssekretär Markus Kerber hatte sich am Freitagvormittag mit Vertretern der Kirchen, der jüdischen Gemeinschaft und von Islamverbänden getroffen, um über das derzeit auch für Religionsgemeinschaften geltende Versammlungsverbot zu sprechen. Dutzmann bezeichnete das Gespräch als "angenehm und zugewandt". Das staatliche Gegenüber habe verstanden, wie schwer die Einschränkungen zu Ostern und zum jüdischen Pessach-Fest für die jeweiligen Gemeinden gewesen seien. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit werde von der Bundesregierung ernst genommen, sagte der Prälat. (epd)
13:30 Uhr: Woelki: Wartezeit auf die Erstkommunion als Geschenk annehmen
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ermutigt Kommunionkinder, die Verschiebung der Feier als ein "Zeit-Geschenk" anzunehmen. "Die ganze Hektik der Vorbereitung des Festes fällt jetzt erst einmal weg und Du hast nochmal eine Extraportion Zeit geschenkt bekommen, um wirklich verstehen zu können, was da eigentlich passieren wird bei Deiner ersten Heiligen Kommunion", schreibt er in einem am Freitag veröffentlichten persönlichen Brief. Ihn sollen alle Kommunionkinder im Erzbistum am Sonntag erhalten.
Auch er selbst als Priester könne bis heute nicht ganz verstehen, was in der Eucharistie geschenkt werde, so Woelki weiter. "Seit ich selbst ein Kommunionkind war - und ich erinnere mich bis heute gut an diesen schönen Tag -, hat mein Staunen und meine Freude nie aufgehört." Durch die Kommunion nähmen die Kinder Christus in sich auf und begännen ihr ewiges Leben mit ihm. "Du bist nie mehr allein und Du hast alles, was Du brauchst, um unendlich glücklich zu werden", so der Kardinal.
Ihre Erstkommunion feiern katholische Kinder traditionell in der Zeit um den Weißen Sonntag. In diesem Jahr ist das der 19. April. Wegen der Corona-Krise mussten die Feiern allerdings verschoben werden. (KNA)
13:05 Uhr: Jüsten: Gottesdienste vielleicht zeitnah nach dem 30. April
Nach Einschätzung des Leiters des Katholischen Büros, Karl Jüsten, könnten öffentliche katholische Gottesdienste "zeitnah" nach dem 30. April möglich sein. Jüsten äußerte sich auf Anfrage nach einem Gespräch mit weiteren Religionsvertretern im Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin. Die Religionsgemeinschaften seien aufgefordert worden, Konzepte zu erarbeiten, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich sein können.
Diese sollten dann mit den einzelnen Landesregierungen abgestimmt werden. Die katholische Kirche sei dabei schon sehr weit, so Jüsten. In einigen Bundesländern lägen sie bereits vor. Am 30. April ist die nächste Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. (KNA)
12:20 Uhr: Ministerium: Konzept zur Öffnung des religiösen Lebens geplant
Die Bundesregierung hat die Lockerung der Beschränkungen für die Religionsgemeinschaften im Blick. In den kommenden Tagen solle ein Konzept erarbeitet werden, wie die "schrittweise Öffnung des religiösen Lebens" möglich sein könne, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Dabei sollen neben den Religionsgemeinschaften und dem Bund auch die Länder beteiligt werden.
Eine "maßvolle Öffnung" könne aber nur gelingen, wenn sich die Menschen an die bestehenden Regeln hielten, so der Sprecher. Bislang hätten alle Religionsgemeinschaften viel Verständnis aufgebracht. Mit Blick auf den bevorstehenden Fastenmonat Ramadan sagte er, auch in der muslimischen Community funktioniere das bislang gut. Der Ramadan müsse natürlich in diesem Jahr anders begangen werden.
Man strebe bei der Öffnung des religiösen Lebens eine möglichst einheitliche Lösung in den verschiedenen Bundesländern an. Für Einzelheiten sei es zu früh. Bei der nächsten Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am 30. April würden das religiöse Leben und mögliche Lockerungen sicher Thema sein. Zuvor hatte im Bundesinnenministerium ein Gespräch mit Vertretern der Religionsgemeinschaften stattgefunden. (KNA)
11:25 Uhr: Bischof Wiesemann spricht Erstkommunionkindern Mut und Zuversicht zu
In einer Video-Botschaft hat sich der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann an die Kinder gewandt, die nach Ostern das Fest der Erstkommunion hätten feiern sollen. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden die Feier der Erstkommunion nachholen", spricht der Bischof den Kindern Mut zu. "Jetzt in der Corona-Krise müssen wir sehr verantwortlich handeln und können ein solches Fest nicht feiern", bittet er sie zugleich um Verständnis. Wiesemann dankte den Kindern wie auch den Eltern und allen, die die Kinder auf ihrem Weg zur Erstkommunion begleiten: "Bleiben wir als Gemeinschaft des Glaubens frohen Mutes und voller Zuversicht, dass auch diese Krise überstanden wird." (tmg)
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11:20 Uhr: In Tschechien ab 27. April schrittweise wieder Gottesdienste
In Tschechien sollen ab Ende April wieder Gottesdienste möglich werden. Ministerpräsident Andrej Babis sagte dem Hörfunksender Radio Z (Freitag), er habe darüber mit dem Prager Kardinal Dominik Duka und dem Chefepidemiologen Roman Prymula eine Einigung erzielt. Diese müsse aber noch in der Regierung bestätigt werden.
Demnach könnten die Gläubigen schrittweise wieder an Gottesdiensten teilnehmen: "Ab 27. April bis zu 15 Personen pro Gottesdienst, ab 1. Mai 30 und ab dem 25. Mai 50 Personen", so der Regierungschef. "Ab 8. Juni sollen die Kirchen wieder für alle geöffnet sein."
Die Kirchen in Tschechien sind wegen des nationalen Notstands in Folge der Corona-Krise seit mehr als einem Monat geschlossen. Auch am Karfreitag und über die Ostertage übertrug das Fernsehen ersatzweise katholische und evangelische Gottesdienste ohne öffentliche Beteiligung. Viele Priester luden über die Sozialen Medien zu gemeinsamem Gebet. (KNA)
10:55 Uhr: Experte: Keine Gottesdienste ohne Schutzvorkehrungen
Der italienische Präventionsmediziner Walter Ricciardi mahnt zu Vorsicht bei der Lockerung von Gottesdienstverboten. Wenn man vorschnell die Bremsen löse, gebe es einen noch schlimmeren Rückfall in der Pandemie, warnte Ricciardi, Mitglied des WHO-Exekutivrates, in der Zeitung "Avvenire" (Freitag). Die Kriterien und Normen für eine schrittweise Wiederaufnahme des normalen Lebens gälten auch für liturgische Veranstaltungen.
Gottesdienste unter Teilnahme von Gläubigen seien dann vorstellbar, wenn hinreichender Abstand gewährleistet sei und jeglicher Kontakt vermieden werde, so der Katholik Ricciardi. Das gelte besonders auch beim Betreten und Verlassen der Kirche, das gestaffelt erfolgen solle. Konkret schlug er vor, häufigere Gottesdienste anzubieten, um die Zahl der Teilnehmer gering zu halten, und Messen im Freien abzuhalten. Gottesdiensträume müssten desinfiziert werden.
Die gleichen Maßregeln müssten auch für Trauerfeiern gelten, betonte Ricciardi. Der Mediziner, der als Professor an der Katholischen Universität Sacro Cuore in Mailand lehrt, riet Senioren, Gottesdienste weiter nur im Fernsehen zu verfolgen, um jedes Risiko zu vermeiden. Dies seien allgemeine Vorsichtsmaßnahmen, die in allen Lebensbereichen zu befolgen seien, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht. Das könne 12 bis 18 Monate dauern. (KNA)
10:40 Uhr: Verfassungsrechtler: Eingriffe in Religionsfreiheit prüfen
Der Göttinger Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig fordert von der Politik, bei der Lockerung der Coronavirus-Einschränkungen stärker die Einschränkungen der Grundrechte in Frage zu stellen. "In dem Moment, wo Herren-Boutiquen wieder geöffnet werden, ist es schwer darstellbar, dass selbst mit größten Schutzmaßnahmen keine gottesdienstlichen Versammlungen mehr stattfinden dürfen", sagte der Kirchen- und Verfassungsrechtler am Freitag im Deutschlandfunk. "Es darf kein reines Primat der Ökonomie geben, sondern auch grundrechtliche Vorgaben müssen berücksichtigt werden."
Solange flächendeckend sehr restriktive Maßnahmen galten, hätten auch Eingriffe in die Religionsfreiheit oder Versammlungsfreiheit hingenommen werden müssen, fügte der Jurist hinzu. Der Staat habe in dieser Hinsicht in den vergangenen Wochen umsichtig und sachgerecht gehandelt. "Wenn man jetzt versucht, tastend ganz kleine Öffnungen vorzunehmen, dann muss das auch solche grundrechtlich geschützten Räume erfassen." Heinig verwies in diesem Zusammenhang auf mehrere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und des Bundesverfassungsgerichts. Die Versammlungsfreiheit müsse hinreichend berücksichtigt werden, weil sie wesentlich sei für den demokratischen Prozess. Auch die Religionsfreiheit dürfe nicht vernachlässigt werden.
"Kern der Religionsfreiheit ist auch, sich zu Gottesdiensten zu versammeln", sagte Heinig und verwies auf die ausgefallenen Ostergottesdienste und den bevorstehenden muslimischen Fastenmonat Ramadan. "Ein großes Fastenbrechen in einer Moschee wird man sich nicht vorstellen können. Das wird infektionsschutzrechtlich nicht zulässig sein. Aber kleine Andachten mit großem Abstand ohne Gesang, ähnlich wie für die Versammlungsfreiheit, kleine Gruppen mit großem Abstand, mit Mund-Nase-Schutzmasken." (KNA)
10:30 Uhr: Religionsbeauftragter: Müssen religiösem Leben Freiheit einräumen
Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), hat Lockerungen beim Corona-bedingten Versammlungsverbot für Religionsgemeinschaften gefordert. Es sei wichtig, dem religiösen Leben zügig wieder mehr Freiheit einzuräumen, erklärte Grübel am Freitag in Berlin vor Gesprächen über mögliche Änderungen zwischen dem Bundesinnenministerium und Vertretern der Religionsgemeinschaften. "Es ist nicht länger zu rechtfertigen, dass Baumärkte geöffnet sind, aber der Kirchenbesuch verboten ist", ergänzte Grübel.
Der CDU-Politiker sagte, es müsse ein Ausgleich gefunden werden zwischen den Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit jedes einzelnen und der freien Religionsausübung. Konkret schlug er vor: "Denkbar wäre, die Anzahl der Gottesdienstbesucher zu begrenzen, Gottesdienste im Freien, das Angebot von Gottesdiensten zu erhöhen und in den Kirchen, Moscheen und Synagogen einen Mindestabstand zu gewährleisten." Was im Plenarsaal des Bundestages möglich sei, müsse auch in Gotteshäusern erlaubt sein. Grübel dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften, dass sie bislang freiwillig auf Veranstaltungen verzichtet haben. Über Ostern hatten sich die Kirchen auf Fernseh- und Online-Gottesdienste und -Andachten beschränkt. Nachdem Bund und Länder am Mittwoch beschlossen hatten, dass ab der kommenden Woche Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe wieder öffnen dürfen, hoffen auch die Religionsgemeinschaften auf eine Lockerung des für sie geltenden Versammlungsverbots. Die Beschlüsse vom Mittwoch halten an diesem Verbot aber noch fest.
Am Freitagvormittag kommt Innenstaatssekretär Markus Kerber mit Vertretern der Religionsgemeinschaften zusammen. Dabei sollen Möglichkeiten für Veranstaltungen ausgelotet werden. An dem Gespräch nehmen Vertreter der evangelischen, katholischen und orthodoxen Kirche sowie des Zentralrats der Juden und des Koordinationsrats der Muslime teil. (epd)
10:15 Uhr: Laschet tritt für Öffnung von Gottesdiensten ein
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dringt in der Corona-Krise auf eine Öffnung von Gottesdiensten für die Allgemeinheit. "Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können", teilte die NRW-Staatskanzlei am Donnerstagabend in Düsseldorf mit. "Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden."
Der Ministerpräsident hatte sich zuvor mit Religionsvertretern zum weiteren Vorgehen in der Krise beraten. An den Gesprächen in der Staatskanzlei waren neben Laschets Stellvertreter Joachim Stamp (FDP) der katholische Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, Burhan Kesici, sowie der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, Abraham Lehrer, beteiligt.
Die Teilnehmer kündigten nach dem Treffen an, in den kommenden Tagen gemeinsam Wege zu suchen, um die Einschränkungen des religiösen Lebens so schnell wie möglich zu lockern. Dabei sollen bisherige Erfolge im Kampf gegen das Virus nicht riskiert werden. "Wenn nun das soziale und öffentliche Leben wieder mehr geöffnet wird, muss das auch für das gemeinsame religiöse Leben gelten", heißt es in einer Mitteilung. "Gelebter Glaube spendet den Menschen gerade in Zeiten der Krise Kraft, Hoffnung und Zuversicht." (KNA)
10 Uhr: Papst betet für werdende Mütter in der Corona-Krise
Papst Franziskus hat angesichts der Corona-Pandemie besonders für Schwangere gebetet. Werdende Mütter machten sich Sorgen, in welcher Welt ihr Kind leben werde, sagte das Kirchenoberhaupt in seiner Messe am Freitag im Vatikan. Franziskus bat für sie um Mut und Vertrauen. Die Welt nach der Krise sei "sicher eine andere Welt, aber immer noch eine, die der Herr sehr liebt", sagte der Papst. (KNA)
9:45 Uhr: Caritas sieht Lücken im Corona-Schutzschirm
Bei den Maßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Krise sieht die Caritas noch Verbesserungsbedarf. Etwa Einrichtungen für Mutter-Vater-Kind-Kuren seien bisher beim Schutzschirm nicht bedacht worden, sagte Caritaspräsident Peter Neher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Angesichts der schwierigen Situation sei jedoch klar, dass der Bedarf künftig steigen werde: "Es kann nicht sein, dass derart wichtige Einrichtungen jetzt pleitegehen, denn wir brauchen sie schon sehr bald wieder dringend."
Zudem seien kurzfristige Hilfskredite oder Kurzarbeitergeld wenig geeignet, um Sozialeinrichtungen zu unterstützen. Sie folgten zumeist einer anderen Logik: "Zusätzliche Kredite beispielsweise für eine Sozialstation oder eine Behinderteneinrichtung sind nutzlos, denn sie können ja nicht hinterher umso mehr Bewohner aufnehmen oder die Tagessätze beliebig erhöhen." Die betroffenen Dienste und Einrichtungen müssten ihre Arbeit jetzt gut machen, betonte Neher. Dann dürften sie umgekehrt nicht vergessen werden. (KNA)
9:30 Uhr: Ramelow will Gottesdienste unter Auflagen wieder ermöglichen
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will Gottesdienste und öffentliche Demonstrationen wieder zulassen. Religions- und Meinungsfreiheit seien ihm gleichermaßen wichtig, sagte er am Freitag bei Zeit Online. "Das stille Kämmerlein reicht dafür nicht aus. Beides bedarf der sichtbaren Manifestation." Die Kirchengemeinden müssten für ihre Gottesdienste die Zahl der Menschen im Verhältnis zur Fläche und den Sitzplätzen begrenzen, sagte Ramelow. In vielen Regionen seien die Kirchen groß genug dafür. Zudem sei es notwendig, zu differenzieren, welche religiösen Riten mit dem Infektionsschutz vereinbar seien und welche nicht: "Das gemeinschaftliche Gebet braucht keine persönliche Berührung, ist also unproblematisch."
Am Donnerstagabend hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) angekündigt, dass Landesregierung und Glaubensgemeinschaften einen Weg aufzeigen wollten, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste künftig wieder möglich sein könnten. In den kommenden Tagen solle darüber beraten werden. "Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden", sagte Laschet.
Am Freitag wird auf Bundesebene über die Frage der öffentlichen Gottesdienste beraten. Staatssekretär Markus Kerber hat dazu Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, des Zentralrats der Juden, der orthodoxen Kirche sowie des Koordinierungsrats der Muslime eingeladen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwoch bekanntgegeben, dass es öffentliche Gottesdienste in Deutschland vorerst nicht geben werde. Vor allem die katholische Kirche drängt auf Lockerungen. Sie kündigte an, konkrete Vorschläge vorzulegen, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienestandards möglich sein könnten. (KNA)
9:15 Uhr: Früherer Erzbischof von Paraiba an Covid-19 gestorben
Der ehemalige Erzbischof von Paraiba, Aldo di Cillo Pagotto, ist tot. Er starb im Alter von 70 Jahren an Covid-19, wie brasilianische Medien am Donnerstagabend (Ortszeit) berichteten. Pagotto war am 1. April mit einer Lungenentzündung in ein Krankenhaus der Stadt Fortaleza eingeliefert worden. Dort verstarb er bereits am Dienstag. Sein Leichnam wurde vorübergehend in Fortaleza beerdigt; später soll er nach Joao Pessoa überführt werden, den Bischofssitz von Paraiba.
Der aus Brasiliens größtem Gliedstaat Sao Paulo stammende Pagotto war von 1998 bis 2004 als Bischof von Sobral im Gliedstaat Ceara tätig, bevor er zum Erzbischof der Diözese Paraiba ernannt wurde. Im Jahr 2016 trat er zurück. Seit 2017 kämpfte er gegen mehrere Krebsleiden an. Er gehörte dem Orden der Eucharistiner an, auch Kongregation vom Allerheiligsten Sakrament genannt. In seine Amtszeit fallen mehrere Anschuldigungen gegen den Bischof. So soll er Geistliche gedeckt haben, gegen die wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen ermittelt wurde. Auch Pagotto selbst wurde beschuldigt, Beziehungen zu Minderjährigen gehabt zu haben.
Kurz vor seinem Rücktritt hatte der Papst verfügt, dass Bischöfe ihren Posten verlieren können, wenn sie sich einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger schuldig machen. Pagotto war der zweite Bischof, der nach der Veröffentlichung dieses Erlasses seinen Rücktritt einreichte. Gegen die Vorwürfe ging er gerichtlich vor. Zwar wurden sie 2017 wegen Verjährung der Fälle archiviert. Die Diözese Paraiba wurde Ende 2018 jedoch in Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen zur Zahlung von 2,1 Millionen Euro verurteilt. (KNA)
9 Uhr: Polen erlaubt ab Montag mehr Gottesdienstbesucher
Polen erlaubt ab kommenden Montag wieder öffentliche Gottesdienste mit mehr als fünf Teilnehmern. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Donnerstagabend in Warschau, in Kirchen dürfe sich eine Person pro 15 Quadratmetern befinden. Diese Regel gelte für alle Religionsgemeinschaften.
Die am Donnerstag in Kraft getretene allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit könne erst aufgehoben werden, wenn es einen Impfstoff gebe, so der Regierungschef. Auch in Kirchen müsse ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Geistliche sind während Messen und Seelsorgearbeit von dieser Vorschrift ausgenommen. Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, hatte sich für die Zulassung von noch mehr Menschen in Kirchen ausgesprochen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Morawiecki schlug er eine Person pro neun Quadratmetern vor.
Im März hatte die Regierung religiöse Feiern mit mehr als 50 Personen verboten. Wenig später beschränkte sie die Zahl der Teilnehmer auf fünf. In Polen sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums 7.918 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert; 314 Corona-Patienten sind gestorben (Stand: Donnerstagabend). (KNA)
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