Taufen, Erstkommunionen und Hochzeiten unter Umständen möglich

NRW erlaubt Gottesdienste: Bistum Münster stellt Schutzkonzept vor

Veröffentlicht am 24.04.2020 um 10:53 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Da ab 1. Mai auch in Nordrhein-Westfalen öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt sind, hat das Bistum Münster nun ein eigenes Schutzkonzept vorgestellt. Die Diözese bittet ihre Seelsorger um eine genau Einhaltung der umfangreichen Regelungen.

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Das Bistum Münster hat ein Schutzkonzept für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten während der Corona-Krise vorgestellt. Der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp bat die Seelsorger der Diözese, sich genau an die beschlossenen Richtlinien zu halten, wie das Bistum am Freitag mitteilte. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass "uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht", so Winterkamp. Am Donnerstag hatte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) öffentliche Gottesdienste unter bestimmten Schutzmaßnahmen ab dem 1. Mai wieder erlaubt. 

Das Schutzkonzept gilt für den in NRW liegenden Teil der Diözese und sieht vor, den Zugang zu den Gottesdiensten zu begrenzen. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richte sich nach der Größe des Kirchenraumes. Der "von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m)" sei unbedingt einzuhalten. Familien sollen jedoch nicht getrennt werden. Sicherzustellen sei auch, dass beim Betreten und Verlassen der Kirche die Abstandsregeln eingehalten werden. Außerdem sollen vermehrt Freiluft-Gottesdienste gefeiert werden. Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet werde weiter angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, zu Hause bleiben könnten.  

Noch keine Informationen zur Feier von Fronleichnam

Im Blick auf die Austeilung der Kommunion heißt es im Schutzkonzept, dass alle daran Beteiligten sich die Hände desinfizieren müssten, bevor sie die Hostien berühren. Den Gläubigen solle "die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht" werden. Die Mundkommunion müsse bis auf weiteres unterbleiben. Die Feier von Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten sei grundsätzlich möglich, "verlange wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln", heißt es weiter. Daher empfehle sich unter Umständen eine Verschiebung. Zur Feier von Gottesdiensten am Fronleichnamsfest (11. Juni) werde es demnächst weitere Informationen geben. 

Bild: ©KNA/Dominik Wolf

Im Bistum Dresden-Meißen wurden bereits Anfang der Woche wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert, wie hier am Montag in Leipzig. Die Schutzmaßnahmen sollen die Gottesdienstbesucher vor einer Corona-Ansteckung schützen.

Mund- und Nasenschutz sind nach den Vorgaben des Schutzkonzeptes für die Gottesdienste nicht verpflichtend. Tragen Gottesdienstbesucher diese, sollten sie jedoch nicht abgewiesen werden. Nach den Gottesdiensten sollten die Kirchen "bestmöglich durchlüftet" werden. Alle Pfarreien würden Desinfektionsmittel von der Diözese erhalten. 

Da das Versammlungs- und Kontaktverbot bis zum 3. Mai weitergelte, könne zu allen anderen kirchlichen Veranstaltungen, wie Gremiensitzungen, Gruppentreffen oder Verbandsveranstaltungen, noch nichts gesagt werden, betonte Winterkamp. Die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs Ende April müssten abgewartet werden 

Gestern hatte bereits das Bistum Erfurt ein umfangreiches Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste vorgestellt. Zuvor hatte Ende vergangener Woche das Bistum Dresden-Meißen eine Dienstanweisung mit Verhaltensregeln zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus bei Gottesdiensten veröffentlicht. (rom) 

Das Schutzkonzept des Bistums Münster im Wortlaut

Die Diözese Münster hat ihr Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste online gestellt. Unter folgendem Link finden Sie die Vorgaben im Wortlaut.