Entscheidung wird Ende der Woche erwartet

Corona-Kabinett berät am Montag über Vorgaben für Gottesdienste

Veröffentlicht am 26.04.2020 um 18:05 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ 16 Hygiene-Konzepte von Religionsgemeinschaften liegen dem Corona-Bundeskabinett mittlerweile vor. Am Montag soll über Empfehlungen für Gottesdienste beraten werden – wann und wie diese wieder erlaubt werden, entscheiden dann die Bundesländer.

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Das Corona-Kabinett der Bundesregierung will am Montag über einen Rahmenplan zu Vereinbarungen über Gottesdienste beraten. Bislang sind insgesamt 16 Konzepte von Religionsgemeinschaften eingegangen, die aufzeigen, wie Gottesdienste unter strengen Auflagen stattfinden könnten. Eine Entscheidung wird es allerdings erst Ende der Woche geben.

Die Konzepte seien "eine ausgesprochen gute Grundlage" für die Erstellung des Rahmenplans, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Den Angaben zufolge soll der Rahmenplan am 29. April ein Thema in der Ministerpräsidentenkonferenz sein. Einen Tag später kommen Bund und Länder wieder zusammen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will dann mit Blick auf die Corona-Krise Ergebnisse der Konferenz und möglicherweise weitere Lockerungen mitteilen. Der Rahmenplan beinhaltet Empfehlungen. Die Entscheidung, ob und wie Gottesdienste stattfinden, liegt bei den Bundesländern. In einigen Bundesländern gibt es bereits öffentliche Gottesdienste unter strengen Auflagen, in anderen soll dies spätestens ab Mai wieder möglich sein.

Die katholische und die evangelische Kirche hatten am Freitag konkrete Empfehlungen veröffentlicht. Sie betonen in ihren in weiten Teilen ähnlichen Konzepten, dass sie sich weiterhin verpflichten, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Je nach Kirchengröße soll daher eine Höchstzahl von Teilnehmern festgelegt werden, um genügend Abstand zwischen den Besuchern zu gewährleisten. Dafür soll es markierte Plätze geben. Familien, die zusammen leben, dürfen aber auch zusammen in der Kirche sitzen.

Das Betreten und Verlassen der Kirche soll "geordnet organisiert werden", nach Möglichkeit mit der Hilfe von Ordnern. Zudem wird empfohlen, Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen und liturgische Berührungen etwa zum Friedensgruß zu vermeiden. Die Gläubigen sollen zudem eigene Gesangbücher mitbringen und auf lauten Gesang verzichten.

Bestimmte Personengruppen sollen nicht generell ausgeschlossen werden

Auch die Zahl der aktiven Mitwirkenden wie Messdiener oder Musiker soll stark begrenzt sein. Die Zahl der Gottesdienste soll bei Bedarf erhöht werden, und möglichst viele Feiern sollten im Freien stattfinden, heißt es weiter. Eine Altersgrenze wird von beiden Kirchen nicht genannt. Im Vorfeld hieß es, man wolle keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen – etwa von Älteren über 60 Jahre. Auch der Zentralrat der Juden und andere Religionsgemeinschaften haben Hygiene- und Gesundheitskonzepte vorgelegt.

Der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime bekräftigte am Sonntag, dass Moscheen in Deutschland bundesweit bis mindestens Anfang Mai geschlossen blieben. "Wir haben uns als islamische Bundesverbände darauf geeinigt, dass wir die Moscheen auf keinen Fall vor Anfang Mai öffnen, selbst wenn es in einigen Bundesländern rechtlich bereits möglich wäre", sagte Burhan Kesici der Zeitung "Die Welt" (Montag). "Wir wollen ein bundeseinheitliches Vorgehen."

Die Moscheen würden nur schrittweise geöffnet, sagte Kesici weiter. "Wir werden mit ein, zwei Gebeten pro Tag anfangen. Freitagsgebete, zu denen sich sehr viele Menschen versammeln, werden wir weiter aussetzen." Es würden zudem nur die Moscheen geöffnet, die die Hygienestandards garantieren könnten. So müssten etwa Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und Personal, das die Einhaltung der Abstandsregeln überwacht. Über eine Maskenpflicht in Moscheen sei noch nicht entschieden. "Ein Mund- und Nasenschutz wird höchstwahrscheinlich verpflichtend sein", sagte er. (KNA)