Corona-Gottesdienste: Hier finden Sie die Schutzkonzepte aller Bistümer
Nach mehreren Wochen ohne öffentliche Gottesdienste haben inzwischen viele Diözese ihre Liturgien wieder für die Gläubigen geöffnet. Dabei gelten umfangreiche Abstands- und Sicherheitsregeln, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Katholisch.de hat zusammengestellt, welche Schutzkonzepte und Regelungen in welchem Bistum gelten und ab wann die Feier von Gottesdiensten wieder erlaubt ist. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf den Namen der jeweiligen Diözese.
Aachen: Im Bistum Aachen sind öffentliche Gottesdienste ab dem 1. Mai wieder möglich.
Augsburg: Die Vorschriften des Augsburger Schutzkonzeptes gelten ab dem 4. Mai.
Bamberg: Im Erzbistum Bamberg finden öffentliche Gottesdienste wieder ab dem 10. Mai statt.
Berlin: Ab dem 4. Mai sind öffentliche Gottesdienste im Erzbistum Berlin wieder möglich.
Dresden-Meißen: Bereits seit dem 20. April werden wieder Gottesdienste im Bistum Dresden-Meißen gefeiert.
Eichstätt: Im Bistum Eichstätt sind ab dem 4. Mai grundsätzlich wieder öffentliche Gottesdienste möglich.
Erfurt: Seit dem 25. April werden im Bistum Erfurt wieder Heilige Messen gefeiert.
Essen: Ab dem 1. Mai sind öffentliche Gottesdienste mit Einschränkungen wieder im Bistum Essen möglich.
Freiburg: Das Erzbistum Freiburg hat angekündigt, dass ab dem 9. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können.
Fulda: Im Bistum Fulda werden ab dem 4. Mai wieder öffentliche Eucharistiefeiern angeboten.
Görlitz: Im sächsischen Teil des Bistums Görlitz können bereits seit dem 20. April Heilige Messen gefeiert werden. Im brandenburgischen Teil der Diözese sind öffentliche Gottesdienste wieder ab dem 4. Mai erlaubt.
Hamburg: Im Erzbistum Hamburg können ab dem 6. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden.
Hildesheim: Das Bistum Hildesheim hat die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 16. Mai wieder erlaubt. Die Diözese empfiehlt kurze Wort-Gottes-Feiern und andere gemeinschaftliche Andachtsformen. Messfeiern sind "unter besonderen Bedingungen" möglich.
Köln: Im Erzbistum Köln dürfen ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden.
Limburg: Ab dem 3. Mai sind im Bistum Limburg Eucharistiefeiern mit wenigen Teilnehmern wieder erlaubt.
Magdeburg: Ab dem 25. Mai können im Bistum Magdeburg wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden.
Mainz: Im Bistum Mainz findet die Feier von Gottesdiensten ab dem 4. Mai wieder statt.
München und Freising: Im Erzbistum München und Freising können ab dem 4. Mai unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste gefeiert werden.
Münster: Ab dem 1. Mai sind im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster öffentliche Gottesdienste wieder möglich. Im niedersächsischen Teil der Diözese, dem Offizialatsbezirk Vechta, dürfen ab dem 7. Mai Gottesdienste angeboten werden.
Osnabrück: Im Bistum Osnabrück können ab dem 11. Mai wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden.
Paderborn: Wie in allen Diözesen in Nordrhein-Westfalen können auch im Erzbistum Paderborn ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste stattfinden.
Passau: Das Schutzkonzept des Bistums Passau tritt am 4. Mai in Kraft.
Regensburg: Im Bistum Regensburg werden ab dem 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert.
Rottenburg-Stuttgart: Im Bistum Rottenburg-Stuttgart finden ab dem 9. Mai öffentliche Gottesdienste statt.
Speyer: Das Bistum Speyer hat angekündigt, dass ab dem 3. Mai wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden.
Trier: Im Bistum Trier sind öffentliche Gottesdienste ab dem 3. Mai zugelassen.
Würzburg: Im Bistum Würzburg sind ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste erlaubt, jedoch zunächst keine Eucharistiefeiern oder Wort-Gottes-Feiern mit Austeilung der Kommunion. Diese können ab dem 21. Mai wieder gefeiert werden.
Der Artikel erschien am 30. April und wurde zuletzt am 10. Juni aktualisiert.