Bundestag verabschiedet Gesetz gegen "Heilung" von Homosexuellen

Kirchliche Arbeitsgruppe: Konversionstherapie-Verbot wichtiges Signal

Veröffentlicht am 08.05.2020 um 12:21 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Sogenannte Konversionstherapien, die Homosexuelle "umpolen" wollen, sind nach einer Entscheidung des Bundestags bald verboten. Eine ökumenische Arbeitsgruppe begrüßt das Gesetz an sich, sieht jedoch auch Schwachstellen.

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Die ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche begrüßt das vom Bundestag beschlossene Verbot von sogenannten Konversionstherapien und sieht es als wichtiges Signal. Es sei ein guter erster Schritt, nun müsse man die weitere Entwicklung beobachten, sagte Vorstandsmitglied Thomas Pöschl katholisch.de am Freitag. Durch das Werbeverbot könne bestimmten Vereinen und Gruppierungen durchaus das Handwerk gelegt werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag ein Verbot dieser Behandlungen für Menschen unter 18 Jahren verabschiedet. Volljährige müssen den Interventionen zustimmen und dürfen nicht gezwungen oder getäuscht werden. Auch das Bewerben, Anbieten oder Vermitteln solcher Maßnahmen ist verboten. Das Verbot gilt auch für Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Wer gegen das Gesetzt verstößt, muss mit einem Jahr Gefängnis oder bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen. Ausgenommen sind ausdrücklich Behandlungen etwa von Exhibitionismus oder Pädophilie sowie die Betreuung von Menschen, die sich nicht ihrem biologischen Geschlecht zugehörig empfinden. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

Kritisch zeigte sich Pöschl hinsichtlich der Altersgrenze, weil das vollkommene Verbot nur für Minderjährige gelte, bei Erwachsenen solche Therapien nach deren Zustimmung jedoch nach wie vor erfolgen dürften. Ein vernünftiger Mensch würde einer solchen Therapie niemals zustimmen, so Pöschl. "Wer so beeinflussbar ist, dem wird auch Gewalt angetan." Einer solchen Zustimmung von Homosexuellen gingen in der Regel sozialer Druck und forcierte Gewissensängste voraus.

Kirchen schauen weg

Pöschl lobte, dass sowohl die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) wie auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Papieren festgestellt hätten, dass Homosexualität nicht "heilungsfähig" oder heilungsbedürftig sei. Er kritisierte allerdings, dass beide Kirchen bei Gruppen und Gemeinden wegschauten, die Konversionstherapien praktizierten. "Da sind sie nicht bei den Menschen, die in die Fänge solcher Gruppen geraten."

Sogenannte Konversionstherapien sind Interventionen, die bewirken sollen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität von Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Führende psychiatrische und psychologische Fachgesellschaften lehnen diese Behandlungen ab und verweisen auf mögliche Schädigungen für die Therapierten. Die Weltgesundheitsorganisation hat Homosexualität im Jahr 1990 von der Liste der Krankheiten gestrichen. (cph)