Kardinal Koch: Auf Dauer keine Koexistenz von Alter und Neuer Messe
Kurienkardinal Kurt Koch hofft darauf, dass es künftig nur noch eine Form des römischen Messritus gibt. In der Juni-Ausgabe der Herder-Korrespondenz sagte er zur Zukunft der Messe im außerordentlichen Ritus, dass es "auf lange Sicht […] nicht bei der Koexistenz der beiden Formen bleiben" könne. Der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, der außerdem Mitglied der für die Alte Messe zuständigen Glaubenskongregation ist, betonte die Eucharistiefeier als "zentrale Feier der Einheit der Kirche". Diese Bedeutung könne sie nicht haben, "wenn es Streit und Auseinandersetzungen um sie gibt". Daher halte er es für wünschenswert, "dass es in Zukunft zu einer Versöhnung der beiden Formen kommt", bei der es "statt zwei verschiedener nur noch eine Form als Synthese" gebe.
Zuletzt waren aus dem Vatikan unterschiedliche Signale zur Alten Messe gesendet worden. Im März hatte die Glaubenskongregation den Ritus mit neuen liturgischen Texten und einer Anpassung des Heiligenkalenders aktualisiert. Dabei wurden sieben einleitende Gebete zum Hochgebet erlaubt, sowie die Feier von nach 1962 kanonisierten Heiligen im außerordentlichen Ritus ermöglicht. Ebenfalls im März hatte die Kongregation auf Wunsch von Papst Franziskus eine Umfrage unter Bischöfen zum Status der Alten Messe in ihren Diözesen verschickt. Traditionalistische Kreise sahen darin eine Bedrohung der außerordentlichen Form, während sich gegen die Aktualisierung der liturgischen Texte Protest unter Liturgiewissenschaftlern erhoben hatte. "Es macht keinen Sinn mehr, Dekrete zu erlassen, um einen Ritus zu 'reformieren', der in der historischen Vergangenheit geschlossen, träge und kristallisiert, leblos und ohne Kraft ist", hieß es in einem offenen Brief von 130 Theologen aus aller Welt.
Die römische Messe in der unmittelbar vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in Kraft gesetzten Form von 1962 war bis 2007 nur mit bischöflicher Sondergenehmigung erlaubt. Mit dem Motu proprio "Summorum Pontificum" erlaubte Papst Benedikt XVI. die Feier dieser Form unter bestimmten Umständen. Die beiden Formen wurden dabei als gleichermaßen gültige, aber nicht gleichberechtigte Ausformungen des römischen Ritus gedeutet: Während die nachkonziliare Liturgie als ordentliche Form Normalform bleibt, gilt die Liturgie von 1962 als außerordentliche Form. Schätzungen zufolge feiert etwa ein Prozent der Priester weltweit die Messe in der außerordentlichen Form. (fxn)