Bistum Dresden-Meißen löst Kirchenräte durch Kirchenvorstände ab
Im Bistum Dresden-Meißen werden ab April 2021 zum Teil gewählte Kirchenvorstände ihre Arbeit in den Pfarreien aufnehmen und die bisherigen Kirchenräte ablösen. Damit wolle man für mehr Transparenz und eine größere Beteiligung von engagierten Kirchenmitgliedern sorgen, teilte die Diözese am Dienstag mit. Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue diözesane "Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen", das am 1. April kommenden Jahres in Kraft treten soll. Der Gesetzestext sei in den vergangenen vier Jahren erarbeitet worden und habe nun die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens erhalten, auf deren Gebiet das Bistum liegt.
Timmerevers: Partizipative Leitungskultur für unsere Pfarreien
"Getaufte und Gefirmte bekommen erstmals die Möglichkeit, sich an den Leitungsaufgaben der Pfarrei zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Damit schaffen wir eine partizipative Leitungskultur in unseren Pfarreien", erklärte Bischof Heinrich Timmerevers anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzes. Bisher wurden die Pfarrer im Bistum Dresden-Meißen überwiegend von Kirchenräten beraten. Die Verantwortung über das Vermögen, den Haushalt und die Immobilien einer Pfarrei trugen die Priester jedoch allein. "Mit den neuen Kirchenvorständen – und der Übernahme von Verantwortung durch kompetente Laien – wollen wir die Pfarrer deutlich entlasten", so Timmerevers. Ziel ist es, dass die Pfarrer in Zukunft mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und die pastorale Arbeit hätten.
Zu den wichtigsten Zuständigkeiten der neuen Kirchenvorstände gehören den Angaben zufolge allgemeine Leitungsaufgaben und die Vermögensverwaltung der Pfarreien. So würden die Kirchenvorstände künftig die Buchführung ihrer Pfarrei überwachen, die Liegenschaften verwalten und einen jährlichen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen aufstellen. Damit würden die Pfarreien im rechtsgeschäftlichen Verkehr allein durch die Kirchenvorstände vertreten. "Mit der Entscheidung, die Verantwortung für die Vermögensverwaltung in Zukunft in die Hände von Kirchenvorständen zu legen, stellen wir die Arbeit unserer Pfarreien nicht nur auf eine zeitgemäße rechtliche Grundlage, sondern ermöglichen gleichzeitig auch eine transparentere Vermögensverwaltung", so Timmerevers.
Erste Wahlen der Kirchenvorstände für November geplant
Die künftigen Kirchenvorstände sollen sich in der Regel aus vier bis zehn Mitgliedern zusammen, die mindestens zur Hälfte gewählt werden. Die andere Hälfte berufe der Pfarrer als Vorsitzender des neuen Gremiums nach Anhörung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstands aus dem Kreis der Pfarreiangehörigen. Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchenvorstands beträgt laut Bistum fünf Jahre. Die Wahlen der Kirchenvorstände sollen am 15. November in allen Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen stattfinden.
Die gesetzliche Neuregelung und die Einführung von Kirchenvorständen gehen auf eine Initiative des heutigen Berliner Erzbischofs Heiner Koch zurück, der von 2014 bis 2016 Bischof von Dresden-Meißen war. Bischof Timmerevers hatte nach seinem Amtsantritt das Projekt der pastoralen Neuordnung aufgenommen und weitergeführt. (stz)