Kunst und harte Strafen

Muss Gott geschützt werden? Eine kleine Geschichte der Gotteslästerung

Veröffentlicht am 29.07.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Leipzig ‐ Schon die Bibel ist für harte Strafen, wenn jemand Gott verhöhnt – und die wurden auch lange vollstreckt. Heute stehen solche Rechtsnormen unter Druck. Doch auch das Konzept der Gotteslästerung an sich hat seine Tücken.

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"Wer den Namen des HERRN schmäht, hat den Tod verdient; die ganze Gemeinde wird ihn steinigen. Das gilt für den Fremden ebenso wie für den Einheimischen: Wenn er den Gottesnamen schmäht, wird er getötet werden." (Lev 24,16) Wenn es um Gotteslästerung geht, findet das Alte Testament harte Worte. Kein Wunder, ist die Verhöhnung des Allmächtigen auch schon Thema in den zehn Geboten: "Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HERR lässt den nicht ungestraft, der seinen Namen missbraucht." (Ex 20,7)

Wer Gott in Wort, Schrift oder Handeln verhöhnt, beschimpft oder verleumdet, wird nach der Bibel also sanktioniert. Die Gotteslästerung oder Blasphemie (aus den griechischen Worten bláptein/Schaden bringen und phếmê/der Ruf; also wörtlich übersetzt Rufschädigung) ist ein Denkmodell, dass es nur in den monotheistischen Religionen gibt – eine Göttinnenlästerung etwa ist eher unüblich.

Da über lange Zeit kirchliche und weltliche Herrschaft eng verbunden sind und absolutistische Herrscher ihren Machtanspruch auf das Gottesgnadentum gründen, findet das eigentlich religiöse Verbot der Gotteslästerung auch Eingang in staatliche Rechtsprechung. Denn insbesondere in früheren Jahrhunderten gibt es praktisch keine Abgrenzung zwischen religiösem und weltlichem Rechtssystem. Ein säkulares Staatsverständnis gibt es nicht: Ein Angriff auf Gott ist auch ein Angriff auf die christliche Staatsordnung – und deshalb auch Grund für drakonische Strafen.

Bild: ©picture alliance / Gilles Targat/Photo12

Das Denkmal für Jean-François Lefèbvre de la Barre auf dem Square Nadar in Paris.

Ein bekanntes Beispiel dafür ist Jean-François Lefèbvre de la Barre in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Der damals 19-Jährige aus adligem Haus ist wie auch heute noch viele junge Erwachsene in seinem Alter: Er stellt das Herrschaftssystem und Autoritäten infrage, auch die Kirche – allerdings in für heutige Verhältnisse denkbar zahmem Ausmaß. Er soll vor einer Fronleichnamsprozession nicht den Hut gezogen und zu einem anderen Zeitpunkt schlüpfrige Lieder gesungen haben. Unter anderem deswegen und wegen anderer Kleinigkeiten wird de la Barre 1766 der Prozess gemacht. Die Strafe: Dem mittlerweile 21-Jährigen wird die Zunge herausgeschnitten, die rechte Hand abgeschlagen, er wird gefoltert, enthauptet und anschließend verbrannt. Die Enthauptung vor der Verbrennung ist ein "Luxus", den er als Adliger genießt. Der Fall erregt damals Aufsehen in der französischen Gesellschaft, weil sich Voltaire für den Chevalier einsetzt – allerdings vergebens. Heute sind ihm einige Denkmäler in Frankreich gewidmet, unter anderem auf dem Montmatre in Paris nur unweit der Kirche Sacre-Coeur: "Dem Chevalier de la Barre, der hingerichtet wurde, weil er eine Prozession nicht gegrüßt hatte", steht darauf. An diesem Fall wird klar, wie weit der Blasphemiebegriff ausgelegt werden kann: Es konnte schon Gotteslästerung sein, vor Gott nicht ausreichend Ehrfurcht zu zeigen.

Indiz für die gesellschaftliche Bedeutung der Religion

Die Bestrafung von Gotteslästerung ist auch immer ein Indiz für die Bedeutung der Religion in einer Gesellschaft, sagt Horst Junginger, der an der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Religionskritik innehat. "In einer nichtreligiösen Gesellschaft hat ein Blasphemieparagraph im Gesetz keinen Sinn. Es hängt immer mit der Auffassung über die Gottheit zusammen, über die gelästert wird." Je gläubiger eine Gesellschaft, desto härter die Strafe. Seit dem Zeitalter der Aufklärung lässt sich hier eine deutliche Verschiebung feststellen: Die Gesellschaft wird säkularer, das Verständnis von Gotteslästerung wird enger. Bald muss es schon eine gezielte Beschimpfung sein, um als Gotteslästerung durchzugehen.

Strafbar bleibt die Blasphemie aber weiter. Denn auch aufgeklärte Herrscher wie das preußische Könighaus leiten die Rechtmäßigkeit ihrer Macht zumindest mittelbar aus dem Bezug zu Gott her. So steht ein entsprechender Paragraf im preußischen Strafgesetzbuch von 1851 und im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 – es drohen jeweils drei Jahre Gefängnis. Zwar hat er an Schärfe verloren, doch bis heute steht mit dem § 166 ein Blasphemieparagraph im deutschen Strafgesetzbuch.

Bild: ©dpa/Uli Deck

Bis heute gibt es einen Blasphemieparagraphen im deutschen Strafgesetzbuch.

Doch hat sich das Verständnis von Blasphemie deutlich verändert, gerade mit der Neufassung des Paragrafen 1969. Bestraft wird nun nicht mehr in erster Linie die Beleidigung einer Gottheit, sondern deren Gläubigen – und das zu schützende Gut ist nun der öffentliche Frieden. Das bedeutet eine weitere Säkularisierung, heizt aber auch die Debatte über die Regelung an: Wenn Gotteslästerung jetzt ähnlich behandelt wird wie etwa rassistische Angriffe – wofür dann noch ein eigener Absatz dafür? Säkulare Gruppen sehen die Gotteslästerung schon lange als Verbrechen ohne Opfer, auch Horst Junginger sieht den Paragraphen in Deutschland kritisch: In einem pluralistischen Land wie Deutschland "lässt sich eine Gottesvorstellung nicht mehr generalisieren". Es sei nichtreligiösen Menschen nicht zuzumuten, sich diesem Regiment zu unterwerfen. "Wir sollten lieber mehr dafür tun, dass Menschen generell weder sich gegenseitig noch Dinge beleidigen, die anderen wichtig sind." Dagegen spricht sich aber etwa der deutsche Juristentag noch 2014 für eine Beibehaltung des Paragrafen aus. Er komme "in einer kulturell und religiös zunehmend pluralistisch geprägten Gesellschaft eine zwar weitgehend symbolhafte, gleichwohl aber rechtspolitisch bedeutsame, werteprägende Funktion zu". Anders entschied man in Irland: Der dortige Blasphemieparagraph wurde nach einem Referendum 2018 gestrichen.  

Verfahren werden seltener

Die Verfahren in Deutschland sind seltener geworden, hin und wieder spielt der Paragraf aber doch noch eine Rolle – und das nutzen manche Künstler aus. Mit provokanten Werken über Gott ließ sich eine ganze Zeit lang relativ sicher Aufmerksamkeit generieren; sei es die Verbindung von Kirche und Sexualität oder gekreuzigte Tiere. Dieser Effekt hat deutlich nachgelassen. Kunst- und Religionsfreiheit werden aber immer in Spannung zueinander stehen, glaubt Junginger: "Das müssen wir in jedem Einzelfall ausdiskutieren, überzeitliche Argumente gibt es da nicht." Anlass für den Austausch von Argumenten sind heute auch Auseinandersetzungen um Gotteslästerung im Hinblick auf den Islam. Denn konservative Muslime wehren sich zum Teil laut etwa gegen Karikaturen über den Propheten Mohamed. Andererseits machen auch Fälle aus dem Ausland von sich reden. So ging der Fall der Christin Asia Bibi um die Welt, die wegen angeblicher Blasphemie im islamisch geprägten Pakistan zum Tode verurteilt und erst nach einem zehn Jahre andauernden hin und her freigesprochen wurde das Land verlassen konnte.

Selbst das Konzept der Gotteslästerung an sich birgt eine Spannung, denn es stellt ein Paradoxon dar – Junginger spricht von einem "Zeichen der Verweltlichung": Durch die Verfolgung von Blasphemie maßen sich Menschen an, die Beleidigung Gottes zu verfolgen – und implizieren damit, dass der Allmächtige das nicht selbst könnte. Über Sinn oder Unsinn dieser Strafverfolgung darf und wird also weiter fleißig gestritten werden.

Von Christoph Paul Hartmann