Deutscher Ordensgründer auf dem Weg zur Seligsprechung
Der deutsche Ordensgründer Franziskus Jordan (1848-1918) steht kurz vor der Seligsprechung. Wie der Vatikan am Wochenende mitteilte, erkannte Papst Franziskus ein Wunder an, das sich auf Fürsprache des Geistlichen ereignet haben soll. Damit kann der Gründer des Salvatorianerordens demnächst seliggesprochen werden. Der entsprechende Prozess war bereits 1942 eingeleitet worden, zog sich aber wegen Unklarheiten immer wieder in die Länge.
Johann Baptist Jordan, der später den Ordensnamen Franziskus Maria vom Kreuze annahm, stammte aus Gurtweil im Schwarzwald im Erzbistum Freiburg und wurde in ärmste Veerhältnisse geboren. Zunächst machte der hochbegabte junge Mann eine Ausbildung als Anstreicher und Dekorationsmaler, wurde jedoch von zwei Priesterfreunden auf das Niveau der zehnten Klasse getrimmt. Nach dem Abitur studierte er Theologie und Philosophie. 1878 wurde er geheim zum Priester geweiht; durch den Kulturkampf stand die Weihe unter Strafe.
Er gründete die Gemeinschaft der Salvatorianer 1881 in Rom mit dem Ziel, das soziale Leben vom Glauben her zu erneuern. 1888 wurde ein weiblicher Zweig gegründet. Dem Orden gehören heute weltweit rund 2.000 Frauen und Männer an. Sie arbeiten in 40 Ländern unter anderem als Seelsorger, Lehrer und Erzieher.
Martyrium von Satanisten-Opfer anerkannt
Auch im Seligsprechungsprozess der von Satanisten ermordeten Ordensfrau Maria Laura Mainetti ist die letzte Hürde genommen worden. Papst Franziskus erkannte das Martyrium der Italienerin an. Der Weg zur Seligsprechung ist damit frei. Die 60 Jahre alte Ordensfrau aus Chiavenna war im Jahr 2000 von drei jungen Frauen bei einem satanistischen Ritual mit 19 Messerstichen getötet worden.
Das Bistum Como eröffnete im Oktober 2005 das Seligsprechungsverfahren. In dessen Verlauf wurden Dutzende Zeugen gehört, darunter auch die drei Täterinnen. Sie gaben an, Mainetti habe ihnen vor dem Tod vergeben. Die zur Tatzeit minderjährigen Frauen wurden in verschiedenen Prozessen zu Haftstrafen von achteinhalb Jahren bis zwölf Jahren und vier Monaten verurteilt. Später erhielten sie Strafnachlass.
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen. (mpl/KNA)
20.6., 11:50 Uhr: Ergänzt um Informationen zu Mainetti.