"Beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure"

Bischöfe und Bundesregierung unterzeichnen Vereinbarung zu Missbrauch

Veröffentlicht am 22.06.2020 um 17:46 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Klare Standards, Verbindlichkeit und Transparenz: Die deutschen Bischöfe und die Bundesregierung unterzeichneten ihre Vereinbarung zur Missbrauchs-Aufarbeitung in der Kirche. Die Politik bewertet das Abkommen als "großen Schritt nach vorne".

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Als erste Institution in Deutschland hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch abgeschlossen und unterzeichnet. Der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, setzten am Montag ihre Unterschrift unter die Erklärung. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bezeichnete die Vereinbarung als "einen großen Schritt nach vorne".

Die Vereinbarung war bereits Ende April beschlossen und öffentlich gemacht worden. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben. Darin sollen Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen. Einige Bistümer haben bereits mit der Aufarbeitung in eigenen Kommissionen begonnen.

Diese Gremien sollen sich auch mit jenen Fällen befassen, die wegen Verjährung oder Tod nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Neben einer quantitativen Erhebung von Fällen soll es auch darum gehen, wie die Verantwortlichen im Bistum mit Tätern und Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen Strukturen benannt werden, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben. Vorgesehen ist zudem eine bistumsübergreifende Zusammenarbeit. Die Deutsche Bischofskonferenz soll dazu eine eigene Geschäftsstelle einrichten.

Rörig: Verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung

Rörig bezeichnete die Erklärung als "entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure". Mit der Verabschiedung der Vereinbarung, sei die "unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen". Nun würden "Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität" verbindlich. Er wies zugleich die Kritik von Jesuitenpater Klaus Mertes zurück. Dieser hatte den Bischöfen in der "Herder Korrespondenz" (Juli) unter anderem vorgeworfen, die Aufarbeitung sei nur bedingt unabhängig. Rörig betonte, die Kritik sei unangemessen und destruktiv. Es sei zudem "äußerst befremdlich", dass sie zu einem Zeitpunkt komme, an dem der Prozess noch nicht gestartet sei.

Ackermann betonte, die Aufarbeitungsprozesse gehörten zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernähmen. Es sei gut, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen Vertreter der Kirche, unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirkten. Zugleich sei sichergestellte, dass bereits getroffene Anstrengungen zur Aufarbeitung und gewonnene Erkenntnisse in den Bistümern in den Prozess eingebracht werden könnten.

Lambrecht erklärte, auf unabhängige Aufklärung nach einheitlichen Kriterien hätten die Opfer "sehr lange gewartet, manche einen Großteil ihres Lebens". Umso wichtiger sei es, dass die unabhängige und transparente Aufarbeitung der Taten nun rasch in allen Bistümern beginnt und die Stimmen der Opfer gehört würden. (mal/KNA)

Die Erklärung im Wortlaut

Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland (veröffentlicht am 28. April 2020).