EKD muss laut Missbrauchsbeauftragtem mehr für Aufarbeitung tun

Missbrauch: Rörig kritisiert evangelische Kirche – und lobt Katholiken

Veröffentlicht am 03.07.2020 um 11:34 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Köln ‐ Die katholische Kirche sieht der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bei der verbindlichen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in einer Vorreiterrolle. Bei der evangelischen Kirche dringt Johannes-Wilhelm Rörig auf eine raschere Aufarbeitung.

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Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sieht bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche einen Nachholbedarf. Er sehe hier die katholische Kirche in einer Vorreiterrolle, sagte Rörig am Donnerstag im Deutschlandfunk. "Die evangelische Kirche hat vielleicht eine Zeit lang gedacht, dass sie auf einheitliche Standards und Kriterien bei der Aufarbeitung verzichten kann", erklärte Rörig.

Er könne nicht ausschließen, dass einige evangelische Landeskirchen bis heute die Hoffnung hätten, dass sie um eine unabhängige Aufarbeitung von Missbrauch in ihrem Bereich herumkämen, sagte der Missbrauchsbeauftragte. Der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, wies Rörigs Kritik zurück. Der Unabhängige Beauftragte wisse, dass die EKD wahr- und ernst nehme, wie sehr Menschen unter sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie gelitten haben und noch leiden, sagte Dutzmann am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Rörig sagte, er habe bei einem Treffen im Juni mit Vertretern der EKD darauf hingewiesen, was er bei der Aufarbeitung noch vermisse. Er habe außerdem auf eine Absichtserklärung der evangelischen Landeskirchen hingewirkt, die der Erklärung über verbindliche Standards und Kriterien der Aufarbeitung mit der katholischen Kirche ähnelt.

Vereinbarung mit katholischer Kirche

Als erste Institution in Deutschland hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit dem Missbrauchsbeauftragten eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch abgeschlossen und unterzeichnet. Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Triers Bischof Stephan Ackermann, setzten im Juni ihre Unterschrift unter die Erklärung. Die Vereinbarung war bereits Ende April beschlossen und öffentlich gemacht worden. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben. Darin sollen Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen. Einige Bistümer haben bereits mit der Aufarbeitung in eigenen Kommissionen begonnen.

Auf einer Tagung im Juni hatten die 20 Landeskirchen der EKD in einem "Letter of Intent" der weiteren Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten zugestimmt. Bis Ende September soll geklärt werden, auf welcher Basis die EKD mit dem Missbrauchsbeauftragten genau zusammenarbeiten möchte. "Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie wird nicht erst mit der Vereinbarung beginnen, die die EKD und Unabhängige Beauftragte in Kürze schließen werden", betonte Dutzmann. Rörig sei auch bekannt, dass die EKD und ihre Gliedkirchen sowie die Diakonie die im Elf-Punkte-Handlungsplan formulierten Aufgaben zügig und sorgfältig bearbeiten.

Die EKD hatte den Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche im Herbst 2018 beschlossen. Der Plan sieht etwa neben einer umfassenden wissenschaftlichen Studie auch die Beteiligung von Betroffenen vor. Im Juni hatte die EKD bekanntgegeben, dass von Oktober an drei Jahre lang in mehreren Teilstudien Ursachen und Strukturen sexualisierter Gewalt untersucht werden. Auch ein Betroffenenbeirat soll im Laufe des Sommers berufen werden. Im vergangenen Jahr hatte die EKD bereits die Zentrale Anlaufstelle "help" eingerichtet. (tmg/epd)