Rolle von Gottesdienst für Corona bei Tönnies nicht mehr zu klären?
Der Zusammenhang zwischen dem Corona-Ausbruch im Fleischbetrieb Tönnies und einem Gottesdienst im Mai lässt sich nach Behördenangaben nicht mehr eindeutig klären. "Wir wissen schlichtweg nicht, ob der Gottesdienst der Auslöser des Geschehens war oder nur ein Faktor", sagte ein Sprecher des Kreises Gütersloh am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Es ist kein abschließendes Urteil möglich."
In der vergangenen Woche hatte der Kreis bestätigt, dass mehrere Infizierte, die einen direkten Bezug zum Unternehmen Tönnies haben, am 17. Mai einen Gottesdienst in Herzebrock-Clarholz besuchten. Ob diese Gläubigen das Virus in den Schlachthof gebracht haben, blieb jedoch offen. Eine genaue Ursache für den Eintrag des Coronavirus in die Firma Tönnies lasse sich nicht exakt und zweifelsfrei benennen, betonte der Kreis weiter. Die Gemeinde habe ein sehr großes Einzugsgebiet und es sei nicht klar, von welchem Patienten die Ausbreitung der Krankheit ihren Ausgang genommen habe. Einen Bericht des Portals "t-online.de", wonach der Gottesdienst "ein entscheidender Moment" für das Infektionsgeschehen im Schlachthof gewesen sein könnte, bestätigte der Kreis damals nicht. Auch das NRW-Gesundheitsministerium wies entsprechende Darstellungen zurück. Zur Aufklärung des Ausbruchsgeschehens sollte das Robert Koch-Institut beitragen. Das Institut verwies auf Anfrage nun an den Kreis.
Da mehr als 1.500 Arbeiter aus dem Schlachthof Tönnies in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, verhängte das Land Nordrhein-Westfalen für die Kreise Gütersloh und Warendorf einen eingeschränkten Lockdown. Die strengeren Regeln endeten für den Kreis Warendorf am vergangenen Dienstag, im Kreis Gütersloh sollen sie noch bis kommenden Dienstag gelten. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte sich in der Krise früh dafür eingesetzt, Gottesdienste wieder möglich zu machen. Seit Anfang Mai halten die Gemeinden in NRW wieder Gottesdienste mit Besuchern - allerdings unter Hygiene- und Abstandsregeln. Auch während des eingeschränkten Lockdown in den betroffenen Kreisen sind öffentliche Gottesdienste weiter möglich. (tmg/KNA)