Gremium ist in Vereinbarung zwischen Bischöfen und Bundesregierung vorgesehen

Erzbistum München will im Herbst Missbrauchskommission einsetzen

Veröffentlicht am 13.07.2020 um 16:49 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Künftig soll es in jeder deutschen Diözese eine Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs geben. Das Erzbistum München und Freising plant, das Gremium im Herbst einzurichten. Es soll auch die Vorgänge in kirchlichen Heimen untersuchen.

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Das Erzbistum München und Freising will einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) zufolge im Herbst 2020 eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch einrichten. Sie soll sich auch um Vorgänge in kirchlichen Heimen kümmern, wie ein Sprecher der Erzdiözese am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Um welche Heime es gehe, habe das Gremium selbst zu entscheiden.

Damit komme die Erzdiözese der Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung vom Juni dieses Jahres nach. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig eine solche Kommission geben, der Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene angehören sollen.

Berichte über Vorgänge im Piusheim

In den vergangenen Monaten hatte es Berichte über Missbrauchsvorwürfe in Einrichtungen des Münchner Erzbistums gegeben, unter anderem über das einstige katholische Piusheim in Baiern bei München. Im April hatte ein Sprecher der Erzdiözese angekündigt, dass diese mit der Staatsanwaltschaft "vollumfassend kooperieren" werde. Alle Unterlagen, soweit sie in der Sache vorlägen, würden zur Verfügung gestellt. Dies sei mittlerweile geschehen, hieß es.

Der für Herbst geplanten Kommission solle dann auch das von der Erzdiözese im Februar in Auftrag gegebene erweiterte Gutachten einer externen Anwaltskanzlei über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Dieses werde auf einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 aufbauen, die bis 1945 zurückgehe. Nun soll auch noch die Zeit bis 2019 von den Anwälten in den Blick genommen werden. (KNA)