Bistum Fulda: Priester wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Ein Priester aus dem Bistum Fulda ist unter anderem wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Gelnhausen erließ am Dienstag einen Strafbefehl in Höhe dieses Strafmaßes gegen den Angeklagten, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der 52-jährige Priester hatte demnach 2.100 kinder- und jugendpornografische Bilder auf mehreren Computern gespeichert.
Das Bistum Fulda hatte den Pfarrer aus dem Main-Kinzig-Kreis Anfang des Jahres von allen Ämtern beurlaubt, als es nach eigenen Angaben vom Verdacht des Besitzes kinderpornografischem Materials erfahren hatte. Die Beurlaubung hatte der Fuldaer Generalvikar Christof Steinert damals in einem Sonntagsgottesdienst in der Gemeinde des Pfarrers verkündet. Zudem hatte Bischof Michael Gerber dem Mann die Ausübung jeder priesterlichen Tätigkeit untersagt.
Auch der Nötigung und Beleidigung für schuldig befunden
Der katholische Geistliche wurde vom Amtsgericht auch der Nötigung und Beleidigung für schuldig befunden. Demnach hatte er über Soziale Medien zu einer Minderjährigen Kontakt aufgenommen und sie am Bildschirm aufgefordert, sich zu entkleiden. Als sie sich weigerte, habe er ihr gedroht und sie als "Miststück" beschimpft. Das Mädchen habe sich den Eltern anvertraut, die die Polizei einschalteten. An die Jugendliche muss der Mann laut Gericht 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem muss er eine schon begonnene Therapie fortsetzen. Die zwölfmonatige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt - wobei die Bewährungszeit vier Jahr beträgt.
Der Sprecher des Priesterrats im Bistum Fulda, Pfarrer Michael Müller, hatte sich bei Bekanntwerden des Verdachts "schockiert und entsetzt" über die gegen seinen Pfarrerkollegen erhobenen Vorwürfe geäußert. "Dass jemand mit einer solchen psychischen Störung in der Seelsorge wirkt, macht mich fassungslos", sagte Müller im Januar der "Fuldaer Zeitung".
Der erlassene Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht Einspruch einlegen.
In einem Strafbefehlsverfahren entscheidet das Gericht ohne Hauptverhandlung. Der Beschuldigte muss damit nicht in einem öffentlichen Prozess vor Gericht erscheinen. Der Erlass des Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft beantragt. Zuerst hatten die "Fuldaer Zeitung" und Hit Radio FFH über die Entscheidung des Amtsgerichts berichtet. (KNA)
5.8., 17 Uhr: Ergänzt um weitere Details.