Rottenburg-Stuttgart regelt Beteiligung von Laien an Gemeindeleitung
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat neue Normen für die Leitung von Kirchengemeinden durch Nicht-Priester. Im aktuellen Kirchlichen Amtsblatt der Diözese (Dienstag) wurde das neu in Kraft gesetzte "Statut für die Leitung von Kirchengemeinden nach can. 517 § 2 CIC" veröffentlicht. Darin wird geregelt, wie statt eines Pfarrers Nicht-Priester als sogenannte "Pfarrbeauftragte" bestellt werden können. "Bischof Gebhard Fürst möchte durch das Statut bewusst die Übernahme von Leitungsaufgaben durch qualifizierte Frauen und Männer in den Kirchengemeinden fördern", so ein Sprecher der Diözese gegenüber katholisch.de.
In einer Präambel heißt es, dass sich die "Notsituation des Priestermangels in der Diözese Rottenburg-Stuttgart […] in den letzten Jahren verschärft" habe. Es könne nicht mehr sichergestellt werden, dass für jede Gemeinde ein Pfarrer oder Pfarradministrator bestellt werden könne. Daher legt das Statut fest, wie der kirchenrechtliche Rahmen für die Beteiligung von Nicht-Priestern an den Seelsorgeaufgaben geregelt wird.
Als Pfarrbeauftragte werden in der Regel nur hauptberufliche Mitarbeiter mit pastoraler Ausbildung, üblicherweise Pastoralreferenten, eingesetzt. Die Beauftragung ist in Pfarreien möglich, in denen das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant ist, und wird auf fünf Jahre ausgesprochen, wobei eine Erneuerung der Beauftragung möglich ist. Der Pfarrbeauftragte übt seinen Dienst eigenständig aus. Ihm werden alle Aufgaben eines Leitenden Pfarrers zugewiesen, die nicht an die Weihe gebunden sind. Für jede vakante Pfarrei wird ein zuständiger Priester benannt, der die Befugnisse und Vollmachten eines Pfarrers hat und diesen Dienst "durch die Ausübung der an die Weihevollmacht gebundenen Aufgaben wahr[nimmt], insbesondere durch die Feier der Eucharistie und die Spendung der Sakramente". Außerdem ist er Dienstvorgesetzter des Pfarrbeauftragten und Vorsitzender der Kirchengemeinderats.
Noch vor Pfarreien-Instruktion beschlossen
Bereits seit 2002 galt ein Statut für die Leitung von Kirchengemeinden, bisher allerdings noch "zur Erprobung (ad experimentum)". Die Erfahrungen damit seien in die Ausarbeitung des neuen Statuts eingeflossen, nachdem seit 2019 die Kirchengemeinderatsordnung (KGO) die Möglichkeit der Berufung von Pfarrbeauftragten berücksichtigte, so der Sprecher. Derzeit gebe es drei, ab Oktober vier Pfarrbeauftragte in der Diözese.
Das auf 4. August datierte Statut gilt seit dem 1. September. Laut Informationen der Diözese war es zum Zeitpunkt des Erscheinens der Pfarreien-Instruktion der Kleruskongregation Ende Juli bereits "fertig formuliert und verabschiedet". Unmittelbar nach Erscheinen der Instruktion hatte Fürst erklärt, dass das "Rottenburger Modell" der partizipativen Kirchenleitung nicht zur Disposition stehe: "Die darin festgeschriebene starke Beteiligung der Laien in all unseren Gremien bis zum Diözesanrat, der bei uns auch das Haushaltsrecht hat, ist ein großer Vorteil für die Ortskirche – und sie ist eine klare Konsequenz aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil." (fxn)