Ackermann: Rücktritte der Bischöfe waren bei Beratungen kein Thema
Bei ihrer Vollversammlung in Fulda haben die Bischöfe ein weiterentwickeltes System von Anerkennungsleistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen. Über die Auszahlungen in Höhe von bis zu 50.00 Euro wird ein unabhängiges, interdisziplinäres Gremium entscheiden, auch eine Geschäftsstelle wird eingerichtet. Das System, in das auch die Orden eingebunden sind, startet zum 1. Januar 2021. Der Missbrauchsbeauftrage der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, erklärt die Details.
Frage: Bischof Ackermann, die Höhe von bis zu 50.000 Euro, die die Bischöfe in ihrer jetzt beschlossenen Ordnung für Anerkennungsleistungen aufgenommen haben, stand schon seit dem Frühjahr 2020 fest. Gab es zwischendurch Überlegungen, die Summe noch zu erhöhen? Es gab viel Kritik, der Betrag sei zu niedrig…
Ackermann: Nein, die Höhe der Anerkennungszahlungen haben wir nicht noch einmal diskutiert. Wir hatten schon bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 beschlossen, uns am oberen Bereich der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle zu orientieren. Jetzt ging es darum, ein konkretes Verfahren zu etablieren. Es gibt aber eine Härtefallregelung. Das Gremium, das über die Zahlungen entscheidet, kann in begründeten Einzelfällen mehr als 50.000 Euro auszahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem jetzt beschlossenen System aber juristisch gesehen bewusst um Anerkennungszahlungen im Sinne von Schmerzensgeld und keine Entschädigungszahlungen. Die wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht.
Frage: Worüber haben Sie als Bischöfe seit dem Grundsatzbeschluss im Frühjahr diskutiert, was waren Baustellen, die es noch zu lösen galt?
Ackermann: Wir wollten eine im doppelten Sinne einheitliche Lösung finden: Wir wollten ein einheitliches Verfahren, das in allen Bistümern gleichermaßen gilt und wir wollten ein Verfahren, das für alle Opfer die gleichen Zahlungskriterien garantiert. Betroffene aus dem Ordensbereich dürfen keine Nachteile haben, weil manche Orden nicht so finanzstark sind und entsprechende Zahlungen nicht leisten können. In solchen Fällen wollen die Bistümer solidarisch einspringen, auch dazu mussten wir eine genaue Vorgehensweise finden. Jenseits dessen gab es noch weitere organisatorisch-technische Fragen: Wie genau soll das unabhängige Gremium aussehen, das über die Zahlungen entscheidet, wie die Geschäftsstelle? Jetzt haben wir eine Ordnung für Anerkennungsleistungen beschlossen. Sie tritt pünktlich zum 1. Januar 2021 in Kraft, so wie wir das den Opferverbänden versprochen hatten.
Frage: Das Ziel einer einheitlichen Vorgehensweise wurde aber nicht ganz erreicht. Es ist zu hören, dass Regensburg einen Sonderweg geht...
Ackermann: Zunächst einmal haben wir einen einstimmigen Beschluss gefasst. Auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat den Planungen also grundsätzlich zugestimmt. In seinem Bistum gibt es allerdings ein eigenes etabliertes Anerkennungsverfahren als Reaktion auf die Missbrauchsfälle, insbesondere bei den Regensburger Domspatzen. Laut Bischof Rudolf stößt dieses Verfahren bei den Betroffenen auf eine große Akzeptanz. Er möchte es nicht wieder ganz neu aufstellen. Das gilt es zu respektieren.
Frage: Auch die (Erz-)Bistümer Freiburg und Augsburg hatten bisher eigenständige Regeln zu finanziellen Zahlungen, aber sie scheren nicht aus…
Ackermann: Freiburg und Augsburg hatten jetzt schon ein Verfahren, das in bestimmten Fällen auch höhere Zahlungen vorsah. Beide Bischöfe hatten mir aber wiederholt signalisiert, dass sie sich in das Verfahren der Bischofskonferenz einbringen, sobald es an den Start geht.
Frage: Sprechen wir von den Orden. Wie sieht die "solidarische Komponente" der Bistümer genau aus? Wie wird festgestellt, welche Orden bedürftig sind und welche nicht?
Ackermann: Es ist eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen, bei der die Orden vor einem unabhängigen Gremium ihr Engagement gegen den Missbrauch sowie ihre finanzielle Lage darlegen müssen. Es sind also jeweils Einzelfallentscheidungen. Die Orden in Deutschland sind sehr unterschiedlich aufgestellt in ihren finanziellen Möglichkeiten.
Frage: Die Betroffenen erhalten nun statt 5.000 bis zu 50.000 Euro. Was bedeutet das für das Anerkennungsverfahren? Werden die Kriterien nun strenger?
Ackermann: Nein, die Kriterien bleiben dieselben. Es gibt keine strengere Prüfung der Plausibilität ihrer Angaben. Alles andere erschien uns am Ende nicht realistisch. Die Betroffenen, die schon Anerkennungszahlungen erhalten haben, können an dem neuen System übrigens erneut teilnehmen. Auch sie sollen keine Nachteile haben.
Frage: Opfervertreter fordern wegen des Missbrauchsskandals Rücktritte von Verantwortlichen, auch von Bischöfen. War das in den Beratungen der Bischöfe ein Thema?
Ackermann: Nein. Wir haben ja gerade erst im Juni 2020 als erste Institution in Deutschland überhaupt mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, eine Vereinbarung zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das heißt, in allen 27 Bistümern wird es eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben oder ein mit dem Unabhängigen Beauftragten abgestimmtes äquivalentes Verfahren. In diesem Prozess wird es auch darum gehen, wie die Verantwortlichen mit Tätern und Betroffenen umgegangen sind. Es bleibt also abzuwarten, welche Ergebnisse am Ende dieser unabhängigen Aufarbeitung stehen.
Frage: Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?
Ackermann: Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen.
Linktipp: Missbrauch
2010 wurde erstmals eine größere Zahl von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche in Deutschland bekannt. Seitdem bemüht sich die Kirche um eine Aufarbeitung der Geschehnisse. Bei ihrer Vollversammlung veröffentlichen die deutschen Bischöfe am 25. September 2018 eine Studie, die die Missbrauchsfälle im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zwischen 1946 und 2014 dokumentiert.Frage: Der vatikanische Missbrauchsexperte Hans Zollner hat jüngst auch für die Kirche Rücktritte prophezeit…
Ackermann: Das kann ja auch passieren. Wenn man durch die jetzt anstehenden unabhängigen Aufarbeitungsprozesse zu der Erkenntnis kommt, da sind Menschen ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden und deswegen wurde anderen Menschen Schaden zugefügt. Oder wenn auch in der kirchlichen Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, da genießt jemand nicht mehr das Vertrauen, um die Verantwortung zu tragen, in der er gerade steht.
Frage: Was ist jetzt der nächste Schritt in der Aufarbeitung?
Ackermann: Da sehe ich zwei Bereiche. Einerseits wird es sicher weitere Erkenntnisse aus dem mit Johannes-Wilhelm Rörig vereinbarten unabhängigen Aufarbeitungsprozess geben. Und auch im Bereich Prävention dürfen wir nicht nachlassen. Wir müssen weiterhin sicherstellen, dass Prävention flächendeckend geleistet wird, und es wird sicher noch verstärkte Bemühungen brauchen im Kampf gegen Kinderpornografie, besonders im Internet. Ab November 2020 nimmt der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz seine Arbeit auf. Ich gehe davon aus, dass auch dieses Gremium uns wichtige Punkte nennt, die wir in den nächsten Jahren angehen.