Verfahren soll für Missbrauchsopfer "möglichst einfach und unbürokratisch" sein

Münster: Anerkennungszahlungen aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls

Veröffentlicht am 29.09.2020 um 12:51 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Bei ihrer Herbstvollversammlung hat die Deutsche Bischofskonferenz neue Regeln für Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer beschlossen. Das Bistum Münster setzt diese jetzt um – und will dafür keine Kirchensteuermittel ausgeben.

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Das Bistum Münster wird für die Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer künftig Mittel des Bischöflichen Stuhls verwenden. Es sei ein Anliegen von Bischof Felix Genn, dass für die Zahlungen keine Kirchensteuermittel aufgewendet würden, teilte das Bistum am Dienstag mit. Da das Bistum aber in erster Linie über Kirchensteuereinnahmen finanziert werde, sei dies nur möglich, wenn die Zahlungen an die Opfer nicht aus dem Bistumshaushalt erfolgten. Der Kirchensteuerrat habe daher dem Wunsch des Bischofs entsprochen, "zur Finanzierung von Zahlungen zur Anerkennung des Leids Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro zu veräußern", heißt es in der Mitteilung. Der Bischöfliche Stuhl sei eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts und habe daher ein eigenes Vermögen. "Die Zahlungen zur Anerkennung des Leids werden folglich nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgen", sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums Peter Frings.

Sollten die Mittel von 5,2 Millionen Euro nicht ausreichen, um alle Zahlungen zur Anerkennung des Leids zu erfüllen, werde "der Bischöfliche Stuhl in Höhe der gegebenenfalls noch bestehenden Deckungslücke vom Bistum ein Darlehen erhalten, das in den kommenden Jahren aus den zu erwartenden Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt werde", heißt es weiter.

Betroffenen Last eines weiteren Antragsverfahrens nehmen

Darüber hinaus möchte das Bistum auch das Verfahren der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer "möglichst einfach und unbürokratisch" gestalten. Betroffene, die in den vergangenen Jahren in der Diözese bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten hatten, würden noch im Laufe des Monats Oktober angeschrieben. "In diesem Schreiben sollen die Betroffenen konkret über die weitere Vorgehensweise unterrichtet werden, damit sie sich nicht alle erneut an das Bistum wenden müssen", so Frings. "Es ist uns wichtig, den Betroffenen die Last zu nehmen, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen."

Bei Ihrer Herbstvollversammlung in Fulda hatten die Deutschen Bischöfe in der vergangenen Woche neue Regelungen für die Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer beschlossen. Die Höhe der Zahlungen von in der Regel bis zu 50.000 Euro soll sich dabei an Zahlungen orientieren, die staatliche Gerichte Opfern in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) werde dafür ein mehrheitlich von nichtkirchlichen Vertretern besetztes Gremium eingerichtet, das verbindlich über die Höhe der Leistungen in den Einzelfällen entscheide. Die Bistümer sollen die Entscheidungen des Gremiums dann umsetzen. (cbr)