Licht ins Dunkel bringen
Nachdem das Bistum Essen bereits am vergangenen Freitag die Zahlen seines Bischöflichen Stuhls (2,2 Millionen Euro) öffentlich gemacht hatte, ziehen weitere Bistümer nach: unter anderem Speyer (46,5 Millionen), Münster (2,37 Millionen), Hamburg (rund 35 Millionen) und München-Freising (27,6 Millionen) haben das Vermögen ihres Bischöflichen Stuhls inzwischen offengelegt. Mit der Veröffentlichung ihrer Bilanzen reagieren sie nach eigener Aussage auf die Verunsicherung vieler Katholiken angesichts der aktuellen Situation.
Doch was ist eigentlich ein Bischöflicher Stuhl Woher hat er sein Geld? Und wohin wandern die Kirchensteuern? Der erste Frage ist recht schnell beantwortet: Das katholische Kirchenrecht versteht unter dem Begriff "Bischöflicher Stuhl" zunächst das konkrete Amt eines Diözesanbischofs mitsamt seiner Verwaltung. Zudem ist er – laut Staatskirchenrecht - eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Vermögen erwerben, verwalten und veräußern
Das bedeutet, dass der jeweilige Bischof als "tatsächlicher Verhandlungspartner" gegenüber weltlichen Institutionen auftreten und beispielsweise Verträge mit ihnen schließen kann. Das beinhaltet auch das Recht auf Selbstverwaltung in allen Belangen – auch des Vermögens. Der Bischof kann Vermögen für kirchliche Zwecke erwerben, verwalten und veräußern. Gemäß Staatskirchenrecht ist er dabei keiner staatlichen Gewalt Rechenschaft schuldig.
"Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls hat nichts mit den Einnahmen aus Kirchensteuern und Spenden zu tun", betont Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin. Die Zusammensetzung des Vermögens des Bischöflichen Stuhls ist aber von Bistum zu Bistum sehr unterschiedlich. So verfüge der Bischöfliche Stuhl im Erzbistum Berlin beispielsweise über kein gesondertes Vermögen, sagt Förner.
„Ohne den Rat läuft nichts.“
Im Erzbistum Hamburg hingegen setzt er sich aus einem "Sammelsurium" von verschiedenen Einnahmequellen zusammen, erklärt Bistumssprecher Manfred Nielen. Hauptsächlich stammten die Gelder aus Trägerschaften von caritativen Einrichtungen, wie Alten-, Kinder- und Jugendheimen und Beteiligungen an Krankenhäusern. Zwar erwirtschafte der Bischöfliche Stuhl hier Gewinne, zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Diese Rücklagen würden allerdings zu einem Großteil in die Finanzierung und Haltung dieser Einrichtungen reinvestiert. "So entsteht ein in sich geschlossener Wirtschaftskreislauf", sagt Nielen. Der dabei abgeworfene Reingewinn sei daher, vor allem in den jüngeren Bistümern, meist "relativ gering".
Ganz ähnlich sieht es im Bistum Essen aus: Auch hier fließt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls in die Finanzierung caritativer und seelsorglicher Projekte. Das Startkapital dafür stamme aus sogenanntem Altvermögen, etwa aus Immobilien, Grundstücken oder auch bereits bestehenden Einrichtungen, die vom Bistum irgendwann erworben wurden, sagt Bistumssprecher Ulrich Lota. Der Bischof könnte jedoch allenfalls über knapp zehn Prozent dieser Summe frei verfügen. "In den anderen Bistümern dürfte das nicht anders sein."
Kirchensteuergelder und Spenden fließen in den Bistumsetat
Anders sieht es mit dem Bistumsetat aus. Hier fließen Kirchensteuergelder und Spenden ein. Im Bistum Essen bestimme der Kirchensteuerrat über die Verwendung dieser Mittel, wobei er eng mit einem bistumsexternen Prüfungsunternehmen zusammenarbeite, erklärt Lota. An diesen vorbei könne der jeweilige Bischof keine finanziellen Entscheidungen treffen: "Ohne den Rat läuft nichts." Selbst über kurzfristige Ausgaben müsse Rechenschaft abgelegt werden.
Die Bistumseinnahmen werden in der Regel für die Verwirklichung der kirchlichen Aufgaben aufgewendet. Wie aus einer Auflistung hervorgeht, die das Bistum Essen im Internet veröffentlichte, bestehen diese Aufgaben unter anderem in der Ausübung der Seelsorge, Bereitstellung von Bildungseinrichtungen und der Wahrnehmung sozialer und caritativer Dienste. Eine vergleichbare Auflistung findet sich auch auf der offiziellen Homepage des Erzbistums Berlin. (mit Material von KNA)