Wegen jahrelanger Fehler bei der Abrechnung

Erzdiözese Freiburg muss 10,8 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen

Veröffentlicht am 27.10.2020 um 16:12 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Jahrelang hat es im Erzbistum Freiburg Fehler bei der Abrechnung von Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte gegeben. Daher muss es nun 10,8 Millionen Euro nachzahlen. Doch diese Summe fällt deutlich geringer aus als ursprünglich befürchtet.

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Das Erzbistum Freiburg muss wegen jahrelanger Fehler bei der Abrechnung von Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte 10,8 Millionen Euro nachzahlen. Dies ist das Ergebnis einer dreijährigen, aufwendigen Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Die Summe setzt sich aus 6 Millionen Euro nicht gezahlter Abgaben sowie 4,8 Millionen Euro für Säumniszuschläge zusammen. Den Vorwurf eines systematischen Sozialversicherungsbetrugs habe die Prüfung ausgeräumt, so das Bistum.

Bei der gleichzeitigen Überprüfung der Lohnsteuerabrechnungen der betroffenen Kirchengemeinden seien bislang keine besonderen Auffälligkeiten entdeckt worden. Die steuerrechtliche Prüfung sei aber noch nicht vollständig abgeschlossen, so ein Bistumssprecher. Erzbischof Stephan Burger sagte, die 2017 bekannt gewordenen Abrechnungsmissstände seien zurecht beanstandet worden. Hintergrund seien Gesetzesänderungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von 1999 und 2003, die in den Kirchengemeinden, beziehungsweise bei der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurden. "Wir haben viele Maßnahmen ergriffen, um diese Fehler zu beheben und werden dafür Sorge tragen, solche Fehler künftig zu vermeiden." Er entschuldigte sich, dass die Aufarbeitung wegen der Komplexität des Verfahrens so lange gedauert habe.

Damit fällt der finanzielle Schaden für den Bistumshaushalt deutlich geringer aus, als bislang befürchtet. Nachdem die Missstände ans Licht kamen, bildete die Diözese vor allem im Haushalt 2019 Rücklagen in Höhe von 158 Millionen Euro. Diese Summe galt als Höchstgrenze für etwaige Nachforderungen und Strafzahlung durch Rentenversicherung und Steuerbehörden.

130 Millionen Euro wieder frei

Nun werden mindestens 130 Millionen Euro der Rückstellung nicht für Nachzahlungen gebraucht und somit wieder frei. Damit ergebe sich für den Jahresabschluss 2019 ein Bilanzgewinn von 67 Millionen Euro, so die Diözese. Dies könne finanzielle Spielräume eröffnen, gerade im Blick auf die wegen der Corona-Pandemie erwarteten Rückgänge bei den Kirchensteuereinnahmen und den deshalb geplanten Sparmaßnahmen. Burger sagte, die nun frei werdenden Rückstellungen könnten helfen, "erwartete Ausfälle etwas zu kompensieren, um an vielen Stellen unsere Arbeit in den Gemeinden und Einrichtungen weiterzuführen". Gerade während der Pandemie sei es wichtig, dass Kirche die Menschen begleite.

Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Untersucht wurden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen. Betroffen waren mehr als 1.000 geringfügig Beschäftigte, für die die Kirchengemeinden keine oder zu wenig Abgaben zahlten, beispielsweise Hausmeister, Küster oder Organisten. Dem Vernehmen nach ging es auch um Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorgaben bei Geldzahlungen auf der Basis von sogenannten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen.

Nach Angaben des Erzbistums wurden erste Unregelmäßigkeiten bei einer Routineprüfung der Rentenversicherung in einer kirchlichen Verrechnungsstelle entdeckt. Diese Stellen übernehmen für die Kirchengemeinden die Lohnabrechnungen. Parallel zur nun abgeschlossenen Untersuchung der Rentenversicherung und der Finanzämter beauftragte die Diözese intern Wirtschaftsprüfer. Hier sei es gelungen, so Burger, die Verwaltungsabläufe zu verbessern und klarer zu strukturieren. (KNA)